Vereinswechseln von Schiedsrichtern
  20.05.2019 •     Schiedsrichter , Schiedsrichter , Verband


Wichtiger Stichtag 01.07.2019

Wenn Schiedsrichter in der Sommerpause den Verein wechseln , und schnellstmöglich für Ihren neuen Verein zählen wollen, so müssen sie dem Kreis-SR-Verantwortlichen unbedingt den Wechsel bis 01.07.2019 bekannt geben. Damit können sie für den neuen Verein für das SR-Soll 20/21 zählen (wenn sie ihre SR-Pflichten erfüllen), da sie dem Verein vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 angehören.
Erfolgt ein Wechsel erst nach dem 01.07.2019, kann der Schiedsrichter erst zum SR-Soll 21/22 angerechnet werden, da er vom jeweils 01.07. eines Jahres an für mindestens 1 Jahr dem Verein angehören muss, bevor er für diesen zählen kann.
Wichtig ist auch, dass die Schiedsrichter bei einem Vereinswechsel ihrem bisherigen Verein Bescheid geben, damit der Vereinswechsel bei der SR-Soll-Planung berücksichtigt werden kann!


Fazit: Wenn Schiedsrichter ab sofort bis zum 01.07.2019 den Kreis-SR-Verantwortlichen über den Wechsel zum 01.07.2019 informieren, können Sie zum SR-Soll 20/21 für den neuen Verein zählen. Falls der Wechsel später erfolgt, zählt der Schiedsrichter erst zum SR-Soll der Saison 21/22.