Schiedsrichter-Soll
Den Begriff des „Schiedsrichter – Solls“ hat inzwischen im Handball vermutlich jeder schon gehört, denn das Schiedsrichtersoll ist in Baden und in ganz Deutschland aktuell ein viel diskutiertes Thema. Dies liegt daran, dass sich der Schiedsrichter-Mangel im Handball von Nord nach Süd und von West nach Ost flächendeckend erstreckt und das Schiedsrichter – Soll in dieser Thematik eine wichtige Rolle spielt. Im Folgenden sollen deswegen die Regelungen zum Schiedsrichtersoll in seinen Grundzügen erläutert werden. Die Details mit allen Feinheiten sind den Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbands zur Spielordnung des DHB in §14 zu entnehmen. Diese Ordnung ist hier zu finden.
Das Schiedsrichter – Soll besagt grundsätzlich wie viele Schiedsrichter/innen benötigt werden, um den Handballspielbetrieb leiten zu können. Im Badischen Handball-Verband (BHV) werden in der Saison 17/18 beispielsweise mindestens 508 Schiedsrichter ab 16 Jahren gemäß des Schiedsrichtersolls benötigt. Würde diese Anzahl an Unparteiischen zur Verfügung stehen, müsste jeder Schiedsrichter ungefähr 25 Spiele pro Saison pfeifen, damit alle Spiele je nach Spielklasse mit neutralen Schiedsrichtern oder auch mit Gespannen besetzt werden können. Das Schiedsrichtersoll teilt nun diese notwendige Anzahl an Schiedsrichtern solidarisch auf die einzelnen Vereine auf. Dabei gilt, je mehr Erwachsenenmannschaften der Verein hat, desto mehr Schiedsrichter muss er auch stellen.
Ausschlaggebend sind die gemeldeten Mannschaften zum 01.07. eines Jahres.
Für Mannschaften, die bis zum Beginn der Spielsaison zurückgezogen werden, entfällt die Pflicht Schiedsrichter an den BHV zu melden.
Bundesliga | je Mannschaft 3 Schiedsrichter (min. 18 Jahre) |
3. Liga | je Mannschaft 3 Schiedsrichter (min. 18 Jahre) |
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BWOL | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 18 Jahre) |
Badenliga | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 18 Jahre) |
Verbandsliga | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 18 Jahre) |
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Landesliga Männer | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 16 Jahre) |
Landesliga Frauen | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 16 Jahre) |
1. BzL Männer | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 16 Jahre) |
2. BzL Männer | je Mannschaft 2 Schiedsrichter (min. 16 Jahre) |
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BzL der Frauen | je Mannschaft 1 Schiedsrichter (min. 16 Jahre) |
alle weiteren Spielklassen |
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- Schiedsrichter, welche Termine angeben, die eine Einteilung zur Leitung von mindestens 15 Meisterschafts-/Pokalspielen ermöglicht
- Schiedsrichter, die an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
- Schiedsrichter, die die Voraussetzungen zur Freischaltung einer Online-Einteilung erfüllen
- Schiedsrichter, welche von anderen Landesverbänden zu einem badischen Verein wechseln
- Schiedsrichter, welche nach einer Pause wieder erfolgreich als Schiedsrichter zugelassen werden
- Schiedsrichter-Neulinge
- Interessenten die an einem Schiedsrichter-Ausbildungslehrgang teilnehmen, die Prüfungen bestehen und ein etwaiges Coaching erfolgreich absolvieren.
- ein klar definierter Personenkreis des BHV-Präsidiums, der Bezirksvorstände sowie der Schiedsrichterausschüsse
Beispielsweise zählt für das Schiedsrichtersoll der Saison 20/21 die Anzahl der Erwachsenenmannschaften, welche zum 01.07.2020 von den Vereinen an den BHV gemeldet wird. Mit diesen Mannschaftszahlen kann der zu stellende Schiedsrichterbestand ausgerechnet werden. Dieses Schiedsrichter – Soll wird mit dem tatsächlichen Bestand der Schiedsrichter vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 abgeglichen, woraus sich eine etwaige Differenz berechnen lässt.
Angerechnet für einen Verein werden die Schiedsrichter, die dem Verein am 01.07. des Vorjahres angehört haben.
Die Sanktionen sind gestaffelt je nachdem wie lange die geforderte Schiedsrichterzahl nicht erfüllt wird. Hierbei gilt:
- Im 1. Jahr der Nicht-Erfüllung je fehlendem Schiedsrichter
200 € Geldstrafe - Im 2. Jahr der Nicht-Erfüllung je fehlendem Schiedsrichter
1 Punkt Abzug bei der höchstspielenden Mannschaft
300 € Geldstrafe - ab 3. Jahr der Nicht-Erfüllung je fehlendem Schiedsrichter
1 Punkt Abzug bei der höchstspielenden Mannschaft
500 € Geldstrafe
Sollte dabei mehr als ein Punkt abgezogen werden und die beiden höchstspielenden Männer-und Frauenmannschaften in der gleichen Liga spielen, so kann der Punktabzug frei auf die Männer- und Frauenmannschaft verteilt werden.
Das Geld, das aus dem Schiedsrichter-Soll eingenommen wird, wird reinvestiert. Es fließt sowohl in Aus-, Fort- und Weiterbildungen als auch in die Werbung für neue Schiedsrichter.
Wie kann die Zukunft im Schiedsrichterwesen aussehen?
Das Ziel in den nächsten Jahren ist natürlich ganz klar, es sollen möglichst wenige Bestrafungen ausgesprochen werden müssen! Das würde dann nämlich bedeuten, dass sich die Schiedsrichteranzahl immer weiter an die zur Wahrung des Spielbetriebs notwendige Anzahl annähert, was in gemeinsamer Zusammenarbeitder Vereine, der Handballbezirke und des BHV hoffentlich verwirklicht werden kann.
Wie hat sich das Schiedsrichterwesen seit der Einführung geändert?


