Schiedsrichter-Soll

Den Begriff des „Schiedsrichter – Solls“ hat inzwischen im Handball vermutlich jeder schon gehört, denn das Schiedsrichtersoll ist in Baden und in ganz Deutschland aktuell ein viel diskutiertes Thema. Dies liegt daran, dass sich der Schiedsrichter-Mangel im Handball von Nord nach Süd und von West nach Ost flächendeckend erstreckt und das Schiedsrichter – Soll in dieser Thematik eine wichtige Rolle spielt. Im Folgenden sollen deswegen die Regelungen zum Schiedsrichtersoll in seinen Grundzügen erläutert werden. Die Details mit allen Feinheiten sind den Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbands zur Spielordnung des DHB in §14 zu entnehmen. Diese Ordnung ist hier zu finden.

Das Schiedsrichter – Soll besagt grundsätzlich wie viele Schiedsrichter/innen benötigt werden, um Handballspiele zu leiten. Das Schiedsrichtersoll teilt diese notwendige Anzahl an Schiedsrichtern solidarisch auf die einzelnen Vereine auf. Dabei gilt, je mehr Erwachsenenmannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen, desto mehr Spiele müssen die Schiedsrichter des betreffenden Vereins leiten.

Ausschlaggebend sind die gemeldeten Mannschaften abhängig von den Spielklassen zum 01.07. eines Jahres. Für Mannschaften, die bis zum Beginn der Spielsaison zurückgezogen werden, entfällt die Pflicht, Schiedsrichter an den BHV zu melden. Spielklassen, in denen nach den Durchführungsbestimmungen keine Schiedsrichter zur Leitung von Spielen zum Einsatz kommen, bleiben unberücksichtigt.

Ein Schiedsrichter wird für seinen Verein/seine Spielgemeinschaft als Schiedsrichter angerechnet, wenn er

  1. mindestens 8 Meisterschafts-/Pokalspielen geleitet hat. Das Maximum der für einen Schiedsrichter anrechenbaren Spiele beträgt 32 Spiele.
  2. an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen hat, die durch die für ihn zuständigen Schiedsrichtervereinigung festgelegt wurden und
  3. von ihm die Voraussetzungen zur Freischaltung einer Online-Einteilung erfüllt werden 

 

§ 14 Ziffer I., 2. SpO BHV sieht vor, dass für einen Verein/eine Spielgemeinschaft durch die Schieds­richter Spiele zu leiten sind. Danach ergibt sich für die Vereine/Spielgemeinschaften folgendes:    

  1. Die Spiele, die deren Schiedsrichter im Zeitraum zwischen dem 01.07 des vergangenen Jahres bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres geleitet haben. Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gesamtspielanzahl eines Schiedsrichters mindestens 8 Spiele beträgt.  Das Maximum, der für einen Schiedsrichter anrechenbaren Spiele, beträgt 32 Spiele.
  2. Geleitete Spiele der Jugendqualifikation werden mit dem Faktor 0,25 angerechnet.
  3. Spiele, die zwei Tage vor dem Spieltermin abgesetzt werden (z.B. Donnerstag für Samstag, Freitag für Sonntag), werden für den Schiedsrichter als geleitete Spiele gewertet, sofern keine Umbesetzung erfolgen kann.
  4. Angerechnet als Spiele werden auch Einsätze als Schiedsrichter-Beobachter, Coacher oder als technischer Delegierter.
  5. Bei der Berechnung werden Nachkommastellen stets auf die nächste volle Zahl aufgerundet.

Als geleitete Spiele werden nicht angerechnet Spiele ohne Meisterschaftscharakter (Freundschafts­spiele, Turniere).

Der Vereinswechsel eines Schiedsrichters wird gültig zum nächsten Spieljahr, wenn die Er­klärung bis zum 31.03. erfolgt

Eine Verwarnung der Stufe 1 führt nicht zu einer Bestrafung (keine Geldbuße oder Punktabzüge) und soll dem Verein zunächst nur vor Augen führen, dass das Schiedsrichter-Soll in geringem Maße verfehlt wurde. Wichtig ist jedoch, dass dieser Verein sich im Schiedsrichter -Soll (erstes Jahr) befindet und bei einem erneuten Verstoß gegen das Schiedsrichter-Soll im Folgejahr nicht dem Jahr 1, sondern nach den Bestrafungsregeln für das Jahr 2 unterfällt.

Die durch das Schiedsrichter-Soll generierten Einnahmen fließen dem Schiedsrichterwesen zu und sind zweckgebunden zu verwenden u.a. der Finanzierung der Neulingsausbildung (Kosten für Referenten, Raummiete, Coachingkosten etc.) sowie von Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgängen.

Das Ziel in den nächsten Jahren muss es sein, wenige oder gar keine Bestrafungen auszusprechen. Das würde dann nämlich bedeuten, dass sich die Schiedsrichteranzahl immer weiter an die zur Wahrung des Spielbetriebs notwendige Anzahl annähert, was in gemeinsamer Zusammenarbeit der Vereine, der Handballbezirke und des BHV hoffentlich verwirklicht werden kann.

Wie hat sich das Schiedsrichterwesen seit der Einführung geändert?