BHV-Empfehlung - Zusatz zur Verordnung-Sport
  23.10.2020 •     BHV-Verband


Trainings- und Spielbetrieb ist weiterhin erlaubt (23.10.2020)

Die Neuerungen sind in der neuen BHV-Empfehlung festgehalten:

Die Änderung bezieht sich auf die maximale Teilnehmerzahl von Sportangeboten.

  • Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs ist die Personenzahl auf zwanzig begrenzt.
  • Die in der Corona-Verordnung genannte Personenzahl (10 Personen) gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen
  • Die Regelung von max. 20 Personen gilt nicht für Trainings-und Übungssituationen
    • bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings-und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann
    • für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als 20 Personen.

 

Weiteres Vorgehen:

Mit dieser Verordnung ist der Spielbetrieb weiter erlaubt. Der Spielbetrieb am kommenden Wochenende wird planmäßig durchgeführt.

Wir möchten darüber informieren, dass wir Anfang kommender Woche eine erneute und sehr kurzfristige Videokonferenz des Präsidiums einberufen haben, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Es ist uns ebenso wichtig Absprachen mit dem SHV und HVW zu führen, um im gemeinsamen Bundesland bestenfalls eine einheitliche Lösung zu finden.

 

Weitere Materialien: