Haftmittel

Bescheinigung der Haftmittelerlaubnis zur Vorlage beim BHV (Stand 19.05.2015)

In den Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes (BHV) zur Spielordnung des Deutschen Handball-Bundes (DHB) ist folgendes festgehalten:

§ 7 Verbot der Benutzung von Haftmittel 1. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden, verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln ausdrücklich genehmigt. Die Genehmigung ist jeweils bis zum 01.07. eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen.