Umgang mit den drei Stufen
  30.09.2021 •     Verband


Was ist wann einzuhalten?

Seit Kurzem hat die Landesregierung den drei Stufen Plan veröffentlicht. Unterteilit wird hierbei wie folgt:

Basisstufe: 3G – Regel

Warnstufe: 3G – Regel (Getestete nur mit PCR-Test)

Alarmstufe: 2G Regel

 

Auszug § 5 Nicht-immunisierte Personen

Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt zu den in Teil 2 genannten Einrichtungen oder Angeboten im Rahmen der verfügbaren und zulässigen Kapazitäten stets gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Zutritt oder die Teilnahme nur für immunisierte Personen gestattet ist. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen.

 

Wann welche Stufe greift und welche Folgen dies für den Handballsport hat, ist dem folgenden Dokument zu entnehmen.