Neue Regelung des Schiedsrichter-Solls
  20.09.2023 •     Verband , Schiedsrichter


Karlsruhe. (bz) Ohne sie geht es nicht und deshalb ist es im Interesse aller Handballerinnen und Handballer, dass genügend Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Um deren Verfügbarkeit sicherzustellen gibt es seit vielen Jahren das so genannte Schiedsrichter-Soll, das die Vereine, die selbiges nicht erfüllen, mit Punktabzug für ihre auf Verbandsgebiet am höchsten spielende Mannschaft bestraft.

In der Vergangenheit mehrten sich Stimmen von Vereinsvertretern, die Ungerechtigkeiten monierten, wie zum Beispiel die Anrechnung der Spiele von Mannschaften, für die keine Schiedsrichter eingeteilt wurden. Beim Badischen Handball-Verband haben die Verantwortlichen darauf reagiert und eine Arbeitsgruppe gebildet, an der neben Funktionsträgern des BHV auch Vereinsvertreter teilgenommen haben.

„Ziel der Änderung war und ist es, eine gerechtere Handhabung des Schiedsrichter-Solls und der sich daraus ergebenden Bestrafung zu erreichen“, sagt Jürgen Brachmann. Der stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Rhein-Neckar-Tauber verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Verbandswesen und hat in diesem Punkt eng mit Lutz Pittner (BHV-Vizepräsident Recht) sowie BHV-Geschäftsführer René Takacs zusammengearbeitet. Brachmann ist es ein Anliegen die Arbeit Pittners herauszuheben. Er sagt: „Lutz war in diesem Prozess die treibende Kraft, ohne ihn gäbe es keine neue Berechnung des Schiedsrichter-Solls.“

Neu ist: Ein Schiedsrichter wird für seinen Verein angerechnet, wenn er mindestens acht Meisterschaftsspiele geleitet hat. Angerechnet werden ebenso Einsätze als Schiedsrichter-Beobachter, Coacher oder als technischer Delegierter. Insgesamt können bis zu 32 geleitete Partien pro Schiedsrichter angerechnet werden. Ein Badenligist muss beispielsweise 30 Partien pro Saison von Schiedsrichtern, die für seinen Verein pfeifen, leiten.

Bei der Bestrafung kommt ein Stufenmodell zum Einsatz, das sich aus der Differenz zwischen den vom Verein zu erbringenden und den tatsächlich anzurechnenden Spielen deren Schiedsrichtern aus der vorangegangenen Saison ergibt. In der nun beginnenden Saison 2023/24 erfolgt für Vereine, die das Soll nicht erfüllt haben, im Rahmen einer Umrechnung eine Anpassung an das Stufenmodel. Im zweiten und dritten Jahr steigen die Geldbußen und der Punktabzug an.

Der umfassende Bericht der AG Schiedsrichter-Soll, der alle möglichen Eventualitäten beinhaltet, steht auf der BHV-Homepage zum Nachlesen bereit.