Neue Corona-Verordnung Sport
  27.11.2021 •     Spieltechnik


Seit Freitag, 26.11.2021

Sportausübung

  • Für immunisierte Personen – keine Einschränkung in allen Stufen
  • Für nicht immunisierte Personen
    • In der Basis- und Warnstufe mit vorgeschriebenem Nachweis
    • In der Alarmstufe I im Freien mit PCR
    • In der Alarmstufe II nicht gestattet

 

Profisportler*innen im Sinne von § 2 Absatz 4

Für nicht-immunisierte Sportler*innen des Spitzen- oder Profisports ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend

 

Ehrenamtlich Tätige

… bei denen direkte Kontakte untereinander und zu externen Personen nicht ausgeschlossen werden können (Trainer*in, Schiedsrichter*in und weitere Personen, die sich ehrenamtlich engagieren, aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern allerdings nicht in Gänze aufgezählt werden können.)

  • Ehrenamtliche benötigen in allen beiden Alarmstufen einen Nachweis ihrer Immunisierung (2G)!!!

 

Berufstätige

  • Für Arbeitgeber und Beschäftigte ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend

 

Testungen möglich

  • In einer öffentlichen Stelle
  • in der Einrichtung selbst, unter Aufsicht einer volljährigen Person

 

Sportveranstaltungen

  • § 10 Veranstaltungen der Corona-VO
  • In der Alarmstufe II 2G+
  • in beiden Alarmstufen -  50 % der zugelassenen Kapazität.

 

CoVPassCheck-App

Der Veranstalter ist verpflichtet den Nachweis auch technisch zu prüfen: Die Angaben sind mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

 

Schüler*innen

Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.

 

Die wichtigsten Links