Neue Corona-Verordnung Sport
Sportausübung
- Für immunisierte Personen – keine Einschränkung in allen Stufen
- Für nicht immunisierte Personen
- In der Basis- und Warnstufe mit vorgeschriebenem Nachweis
- In der Alarmstufe I im Freien mit PCR
- In der Alarmstufe II nicht gestattet
Profisportler*innen im Sinne von § 2 Absatz 4
Für nicht-immunisierte Sportler*innen des Spitzen- oder Profisports ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend
Ehrenamtlich Tätige
… bei denen direkte Kontakte untereinander und zu externen Personen nicht ausgeschlossen werden können (Trainer*in, Schiedsrichter*in und weitere Personen, die sich ehrenamtlich engagieren, aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern allerdings nicht in Gänze aufgezählt werden können.)
- Ehrenamtliche benötigen in allen beiden Alarmstufen einen Nachweis ihrer Immunisierung (2G)!!!
Berufstätige
- Für Arbeitgeber und Beschäftigte ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend
Testungen möglich
- In einer öffentlichen Stelle
- in der Einrichtung selbst, unter Aufsicht einer volljährigen Person
Sportveranstaltungen
- § 10 Veranstaltungen der Corona-VO
- In der Alarmstufe II 2G+
- in beiden Alarmstufen - 50 % der zugelassenen Kapazität.
CoVPassCheck-App
Der Veranstalter ist verpflichtet den Nachweis auch technisch zu prüfen: Die Angaben sind mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.
Schüler*innen
Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.
Die wichtigsten Links
Freundschaftsspiele anmelden
Die eingegangenen Anmeldungen zu Freundschaftsspielen werden von den Bezirken geprüft und bestätigt.
Weitere Infos zum Anmeldeverfahren sowie zu den Anmeldelinks sind hier zu finden: