Final Four Turniere sollen über Auf- und Abstieg entscheiden
  07.12.2020 •     Bezirk Rhein-Neckar-Tauber


Die Vereine des BHV haben Planungssicherheit – Frühestmöglicher Wiederbeginn ist das letzte Januar-Wochenende

Heidelberg. Der Handballvereine aus der Region dürfen sich auf größtmögliche Spannung zum Saisonende freuen. In einer virtuellen Präsidiumssitzung haben sich die Verantwortlichen des Badischen Handball-Verbands am Samstag auf ein bestimmtes Szenario festgelegt und ihren Vereinen damit Planungssicherheit für die aktuelle Saison 2020/21 gegeben.

„Zunächst bin ich froh, dass wir den frühen Starttermin für die Saison hatten und auf diese Weise bereits einige Spieltage austragen konnten“, sagt BHV-Präsident Peter Knapp und stellt die primäre Aufgabe des Verbands heraus, „diese besteht darin, denen die spielen wollen, das auch zu ermöglichen.“ Deshalb hat die Spielkommission unter Beachtung aller Gegebenheiten einen Vorschlag detailliert ausgearbeitet, den das Präsidium am Samstag bestätigt hat.

Nach dem Wiedereinstieg in die Runde, der frühestens am Wochenende des 30./31. Januar 2021 erfolgen kann, soll zunächst die Vorrunde beendet und die Quotienten-Regelung angewendet werden, ehe in jeder Erwachsenen-Liga ein Final Four Turnier über Auf- und Abstieg entscheiden soll. „Die Entscheidungen über Final Four Turniere herbeizuführen, hat den Vorteil, dass es so zu größerer sportlicher Gerechtigkeit kommt, da beim Abschluss einer Einfach-Runde manch ein Klub mehr Auswärts- als Heimspiele hätte bestreiten müssen“, sieht Knapp darin die fairste Lösung.

Knapp sechs Wochen Zeitpuffer besitzt dieses Spielmodell. Damit mit diesem die Saison zu einem sportlichen Ende führt, müsste der Wiedereinstieg spätestens Anfang März erfolgen. Ansonsten würden die verbleibenden Wochenenden nicht ausreichen, um die geplanten Partien durchführen zu können. „Das Spieljahr im Badischen Handball-Verband muss nach aktuellem Stand am 30. Juni beendet sein“, erklärt Knapp, wann die Deadline gesetzt ist.

Um die bestplatzierten Teilnehmer in den Endturnieren zu belohnen, sieht der Beschluss vor, die Tabellenführer und Viertletzten jeweils mit Heimrecht im Final Four auszustatten. Natürlich immer vorausgesetzt, die Halle des betreffenden Klubs steht an diesem Termin zur Verfügung. Sollte das nicht der Fall sein, würde das Heimrecht an den Nächstplatzierten übergehen. Der Tabellenführer würde dann im Halbfinale auf den Vierten treffen und der Zweite auf den Dritten. Sollte es Ende Januar weitergehen, würde beispielsweise das Final Four der Badenliga Männer am 15./16. Mai und das Endturnier der Badenliga Frauen sowie der beiden Verbandsligen am 24./25. April ausgetragen. Im Bezirksspielbetrieb kann bei einer Staffelstärke von acht und weniger Mannschaften versucht werden, eine Vor- und Rückrunde zu spielen, da die noch fehlenden Spieltage dafür ausreichen würden.

Die Saison wie gewohnt mit Hin- und Rückspiel durchzuführen, ist mittlerweile eine völlig unwahrscheinliche Variante geworden. Dafür fehlt schlicht und ergreifend die Zeit. Das von den Profis bekannte Final Four Modell könnte in einer von Corona zerstückelten Spielzeit einen hochspannenden Schlussakkord bereithalten und Spielerinnen und Spieler sowie auch hoffentlich Zuschauer in den Hallen für eine entbehrungsreiche Zeit entlohnen.

Im Jugendbereich werden die ausgefallenen Spiele der Badenligen nicht neu angesetzt. Bei den Jugend-Badenligen werden die Meister wird am 27./28. März ermittelt, nachdem auf die aktuelle Tabelle die Quotienten-Regelung angewendet wurde. In den weiteren Jugendklassen liegt das Hauptaugenmerk auf einer vollständigen Qualifikationsrunde für die kommende Saison 2021/22.