Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
  24.08.2020 •     BHV-Verband , Deutscher Handballbund , Verband , Spieltechnik


Ein sportrechtlicher Hinweis für Vereine im Verbandsgebiet des Badischen Handball-Verbands unter Berücksichtigung der zum 01.07.2020 in Kraft getretenen Änderung des § 55 Abs. 1 SpO DHB (Darstellung in roter Schrift).

Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von sechs Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs-Wochen- Frist einzurechnen.

In der PDF-Datei sind häufige Fragen mit den passenden Antworten zu finden.