BHV-Special 02/22: Zuschüsse der Badischen Sportjugend
  07.02.2022 •     BHV Special


Die Kreativität der ehrenamtlich Engagierten unserer Vereine sind beeindruckend und sehenswert. Durch unterschiedlichste Aktionen bilden Vereine Kinder und Jugendliche nicht nur in sportlicher, sondern auch in persönlicher und kultureller Hinsicht aus. Ein zu leerer Geldbeutel darf hier nicht aussschlaggebend dafür sein, ob eine Maßnahme umgesetzt wird oder nicht!

Die Badische Sportjugend hat diverse Fördertöpfe, die von allen Vereinen des Badischen Sportbundes Nord abgerufen werden können.

Du hast davon noch nichts mitbekommen? Kein Problem – wir bringen dich auf den aktuellsten Stand.

Alle Informationen stammen von der Homepage der BSJ

Förderungen durch die Badische Sportjugend

Ihr wollt mit euren Sportler*innen an den Bodensee, in die Berge oder irgendwo anders hin. Hauptsache raus und die Fassetten wechseln? Die Badische Sportjugend unterstützt euch hierbei finanziell.

Wichtig: Beachte die allgemeinen Voraussetzungen für Zuschüsse, wie beispielsweise das Vorhandensein einer Jugendordnung.

Hinweis: Erkundige dich, ob es für Jugendfreizeiten auch einen kommunalen Zuschuss gibt – das stellt keine Doppelbezuschussung dar!
 

3-tägige Freizeiten (Sonderzuschuss Nordbaden)

  • Diese werden weiterhin von uns mit einem Zuschuss von 1,- € je Teilnehmenden bis 18 Jahre gefördert.


Freizeiten ab 4 Tagen (bis max. 21 Tage)

  • Sonderzuschuss Nordbaden: 1,- € je Teilnehmenden bis 18 Jahre
  • Zusätzlich Zuschüsse für sogenannte Pädagogische Betreuer*innen: im Regelfall Betreuungsschlüssel 5:1, d.h. je fünf Teilnehmenden (im Altersbereich 6 – 18 Jahre) wird eine tatsächlich eingesetzte Betreuungsperson mit einem Tagessatz in Höhe von 20,- € gefördert. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Teilnehmenden-Betreuer*in-Relation abgewichen werden (z. B. erhöhter Betreuungsaufwand bei inklusiven Freizeiten oder Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmenden).
  • Ferner Tagessatz in Höhe von 20,- € für Teilnehmende (im Altersbereich 6 – 18 Jahre) aus finanziell schwächer gestellten Familien. Die Beurteilung und Entscheidung „finanziell schwach“ nimmt die ausrichtende Organisation vor, die ebenfalls eine angemessene Förderung für diese Personengruppe leisten muss (Reduzierung Anmeldegebühr um mind. 10% oder Sachleistungen in entsprechender Höhe). Zur Orientierung können vorläufig die bisherigen Tabellensätze dienen. Die 20,- € Tagessätze sind an die finanziell schwächer Gestellten weiterzuleiten (Auszahlung oder Verrechnung mit Anmeldegebühr).

Weitere Informationen auf der Homepage der BSJ

  • Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugend in der Satzung des Vereins/Verbandes,
  • eigene Jugendordnung,
  • selbst gewählte Jugendorgane,
  • demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb der Jugend,
  • eigenverantwortliche Verfügung der Jugend über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.

Wichtig: Beachte die allgemeinen Voraussetzungen für Zuschüsse, wie beispielsweise das Vorhandensein einer Jugendordnung.

  • Der Tagessatz bei der Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen beträgt 20 Euro.
  • Online-Bildungsmaßnahmen werden mit 10€ je 2,5h  bezuschusst

Weitere Informationen auf der Homepage der BSJ

  • Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugend in der Satzung des Vereins/Verbandes,
  • eigene Jugendordnung,
  • selbst gewählte Jugendorgane,
  • demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb der Jugend,
  • eigenverantwortliche Verfügung der Jugend über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.

Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz haben, kann pro Lizenzinhaber*in ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400€ pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein*e Lizenzinhaber*in nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.

Abrechnungsfähige Tätigkeit

Der*Die Lizenzinhaber*in muss entweder gewählte*r Jugendleiter*in im abrechnenden Verein sein oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass die Person nachweislich eine vom Vereinsvorstand/Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit (z. B. Organisation Jugendfreizeiten, internationaler Jugendaustausch, ...) erbracht hat.

Weitere Informationen auf der Homepage der BSJ

Ihr seid jünger als 27 Jahre und steht auf eine bestimmte Sportart? Diese wird in eurem Verein oder im Verein um die Ecke aber leider nicht angeboten? Ihr wollt mal was Neues ausprobieren und eine Trendsportart ausüben? Oder eine Sportart, die es bisher in eurem Verein noch nicht gibt?

Dann ist Start-up genau das Richtige für euch! Egal, ob ihr euren Sport "nur" zum Spaß oder wettkampfmäßig machen wollt: gründet euer Start-up!

Bis zu 1.500€ Förderung möglich!

Ihr wollt eine Sportart einfach mal ausprobieren? Kein Problem, wir fördern die Kosten für ein Schnuppertraining mit bis zu 250€ (Honorar externe*r Trainer*in 25€ je 45 Minuten Training + Reisekosten 0,30€/km bzw. Bahn 2. Klasse).

Wenn euch die Sportart gefällt und ihr sie regelmäßig ausübt, gibt es eine Pauschalförderung in Höhe von 250€. Doch nicht nur das: wenn Jugendbeteiligung in eurem Sportverein groß geschrieben wird, gibt es diese Förderung auch im zweiten und dritten Jahr.

Ihr benötigt Ausrüstung und Material? Kein Problem, wir unterstützen euch mit bis zu 250€. Ihr wollt euch fit machen und eine Trainer- oder Jugendleiter-Lizenz erwerben? Kein Problem, wir erstatten Lehrgangsgebühren bis zu 250€.

Der organisierte Sport leistet einen wertvollen Beitrag, Gesundheit und Bewegung, Spiel und Spaß in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Ein achtsames, zugängliches und wertschätzendes Vereinsklima ist ausschlaggebend, um eine gefahren- und risikofreie Kindheit und Jugend zu fördern. Die Zertifizierungsmaßnahme "Jugendfreundlicher Sportverein" soll den Kinder- und Jugendschutz im Sportverein weiter vorantreiben und allen interessierten Sportvereinen die Möglichkeit des aktiven Engagements bieten.

Das Zertifikat ist in drei Handlungsfelder untergliedert. Zur Erlangung des Zertifikats müssen die Kriterien in allen drei Themenbereichen erfüllt werden. Die Themenbereiche sind Suchtprävention, Jugendbegleitung und Gewaltprävention.

Mit der Erlangung des Zertifikats wird eine jährliche Förderung von 750,- € zugesagt. Zudem erhalten alle zertifizierten Vereine eine Plakette „Jugendfreundlicher Sportverein“.

Achtung: die Kriterien für 2022 werden überarbeitet und können sich erhöhen!

Weitere Informationen auf der Homepage der BSJ

Weitere interessante Fördertöpfe

Das ist lange noch nicht genug – es gibt noch weitere Fördertöpfe, die du anzapfen kannst!

Was nach dem Zweiten Weltkrieg im Zeichen der Aussöhnung und der Friedenssicherung begann, ist längst zu einem wichtigen Bereich der informellen Bildung von Kindern und Jugendlichen geworden. Internationale Jugendbegegnungen helfen bei der Bildung von interkultureller und sozialer Kompetenz, Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein und bei der Bildung einer eigenen Identität.

Weitere Informationen auf der Homepage der dsj

Auch die neun regionalen Sportkreise bieten unterschiedliche Zuschüsse an.

Hinweis: Erkundige dich, ob es für Jugendfreizeiten auch einen kommunalen Zuschuss gibt – das stellt keine Doppelbezuschussung dar!

Weitere Informationen auf der Homepage der BSJ

Auch der Badische Sportbund Nord bietet eine Bandbreite an Fördermöglichkeiten. Vereine erhalten Unterstützung in den Bereichen:

  • Sportgeräte
  • Sportstätten
  • DOSB-Lizenzen
  • Integration durch Sport
  • Kooperation Schule Verein
  • Kooperation KiGa-Verein
  • Vereinsjubiläen
  • Außersportliche Jugendarbeit

Weitere Informationen auf der Homepage des BSB