BHV hat den Auftrag, Handball zu ermöglichen

  21.10.2020    BHV-Verband
Die Grundlage der Entscheidungen ist die Corona VO Sport in ihrer gültigen Fassung

Der Badischer Handball-Verband hat den Auftrag, Handball zu ermöglichen. Alle aktuell gültigen Verordnungen lassen sowohl den Trainingsbetrieb als auch den Spielbetrieb in allen Sportarten zu. Inwieweit die neue Corona-Verordnung Sport Änderungen enthalten wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

Aus diesem Grunde sehen wir es als unsere Aufgabe an, denjenigen, die Handball spielen möchten und können, dies auch zu ermöglichen. Jede Person legt eigenständig fest, wie intensiv er den Abstand im Alltag zu anderen Menschen einhält. Es ist ebenso die Entscheidung jedes einzelnen Spielers, ob er am Spielbetrieb teilnehmen möchte oder nicht. Diese Entscheidung können und werden wir, mit der aktuellen Verordnung-Sport als Grundlage, den Spielern und Eltern nicht abnehmen.

Die Politik hat sich dazu entschlossen, der Covid-19-Pandemie mit lokalen Konzepten zu begegnen. Diese werden auch wir selbstverständlich vollumfänglich einhalten.

 

Wir erinnern an folgende Festlegungen, die der BHV getroffen hat:

  1. Spielbetrieb
  • Absetzungen von Spielen regelt weiterhin die Hilfestellung „Umgang mit Spielern die Symptome einer COVID-19 Infektion aufweisen“.
  • Solange von Seiten der Regierung keine andere Regelung festgehalten ist, können in Risikogebieten Spiele weiterhin durchgeführt werden
  • Werden Sporthallen von Kommunen/Städten/Gemeinden/... geschlossen, muss Kontakt zum Staffelleiter aufgenommen werden, damit die entsprechenden Spiele verlegt werden können.
  1. Weiter- und/oder Ausbildungsmaßnahmen
  • Veranstaltungen für Aus-und/oder Weiterbildungen in einem Risikogebiet werden nicht durchgeführt.
  • Personen, die ineinem Risikogebiet wohnen, dürfen an einer Aus-und/oder Weiter-bildung teilnehmen.
  • Für Aus-und/oder Weiterbildungen mit Übernachtung auf der Sportschule Schöneck sind gegebenenfalls gesonderte Regelungen der Sportschule Schöneck zu beachten.
  1. Leistungssportmaßnahmen
  • In einem Stadt-bzw. Landkreis mit einer 7-Tage-Inzidenz von >50 findet kein Be-zirks-bzw. Verbandstraining statt.
  • Spieler/innen aus den betroffenen Stadt-/Landkreisen (Wohnort) dürfen an keinem Bezirks-bzw. Verbandstraining außerhalb ihres Stadt-/Landkreises teilnehmen (inkl. Lehrgänge an den Sportschulen)
BHV - Redaktion


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