BHV-Empfehlung - Erleichterungen im Sport trotz Warnstufe
05.11.2021
Verband
Seit dem 05. November 2021 ist die neue Corona-Verordnung Sport in Kraft getreten.
Die wichtigsten Punkte im Schnellüberblick
- nicht-immunisierte Trainer*innen und Übungsleiter*innen benötigen in allen Stufen für den Trainingsbetrieb und in der Warnstufe im Spielbetrieb einen Antigen-Schnelltest (Information aus der Infomail des LSV BW. Für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen (z. B. Trainer:innen, Hausmeister:innen) ist - unabhängig davon, ob sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind - nunmehr in der Warn- und auch in der Alarmstufe ein tagesaktueller Antigen-Testnachweis ausreichend.)
- die Handhabung bei nicht-immunisierten Trainer*innen und Übungsleiter*innen in der Alarmstufe im Spielbetrieb ist noch in Klärung
- nicht-immunisierte Spieler*innen benötigen ab der Warnstufe für den Trainingsbetrieb einen PCR-Test
- nicht-immunisierte Spieler*innen, Kampfrichter*innen, Schiedsrichter*innen und weiter Funktionäre benötigen in der Warnstufe für den Spielbetrieb einen Antigen-Schnelltest
- Ab der Alarmstufe gilt im Trainings- und Spielbetrieb die 2G-Regelung (Ausnahme Trainer*innen… siehe oben)
- weitere Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für
- symptomfreie Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
- symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet. - Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend
- Antigen-Schnelltests können sofern kein Testnachweis einer anderen zugelassenen Stelle gemäß § 5 Absatz 4 CoronaVO vorgelegt wird, in der Einrichtung/Sporthalle durchgeführt und von einer weiteren volljährigen Person überwacht werden, welche die ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigt
Freundschaftsspiele anmelden
Die eingegangenen Anmeldungen zu Freundschaftsspielen werden von den Bezirken geprüft und bestätigt.
Weitere Infos zum Anmeldeverfahren sowie zu den Anmeldelinks sind hier zu finden: