Bekanntmachung - Finanz- und Gebührenordnung
  14.02.2019 •     Verband , Leistungssport


Ordnungsänderungen durch Präsidiumsbeschluss der Sitzung vom 09.02.2019

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 09.02.2019 die Finanz- und Gebührenordnung des BHV wie in dem nachstehenden Dokument aufgeführt in folgendem Paragrafen geändert hat:

§ 5 Einnahmen - Es wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

3. Für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge werden die für die neue Spielsaison gemeldeten Mannschaften herangezogen. Stichtag für die Berechnung ist der 01.07. eines jeden Jahres und gilt für das auf den Stichtag folgende Geschäftsjahres. Die Berechnung erfolgt spätestens zum 15.12. eines Jahres. Verändert sich die Anzahl der gemeldeten Mannschaften zu denen, die vor dem ersten Meisterschaftsspiel am Spielbetrieb teilnehmen gilt folgendes:

a) Werden Mannschaften nach dem Stichtag abgemeldet, erfolgt keine Reduzierung des Mitgliedbeitrags.

b) Verschiebt sich die Zahl der gemeldeten Mannschaften innerhalb der Altersklassen und es ergibt sich keine Veränderung in der Gesamtzahl der gemeldeten Mannschaften, ändert sich die Höhe des Mitgliedsbetrags, der zum Stichtag errechnet wurde, nicht.

c) Werden Mannschaften nach dem Stichtag nachgemeldet, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um die jeweils nachgemeldeten Mannschaften.