Bekanntmachung
  15.10.2020 •     Spieltechnik


Änderung der Durchführungsbestimmung des BHV

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 12.10.2020 die

 

Durchführungsbestimmung BHV

 

wie folgt geändert hat

 

3. Spielausfall aufgrund Covid-19:
Sobald ein Arzt oder das Gesundheitsamt bei einem Spieler/Mannschaftsverantwortlichen einen COVID 19 Test unterzieht, ist von Seiten des Vereins umgehend der jeweilige Staffelleiter zu informieren. Die Entscheidung, ob ein Spiel verlegt wird trifft der Staffelleiter gemäß den Vor-gaben der Anlage 9 „Umgang mit Spielern, die Symptome einer COVID-19 Infektion aufweisen“.

Falls die abgesetzten Spiele vor dem letzten Spieltag nicht mehr ausgetragen werden können, so erfolgt eine Wertung der Spiele zum Nachteil der beantragenden Mannschaft. Aufgrund einer verordneten Quarantäne greift hier § 49 SpO DHB nicht.

Die Anlage 9 "Umgang mit Spielern, die Symptome einer Covid-19 Infektion aufweisen“ wird damit auch Bestandteil der Durchführungsbestimmungen.

 

 

 

 

Diese neue Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 12.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 26.08.2020 außer Kraft.

 

 

 

Gez.
Peter Knapp
Präsident