Bekanntmachung
  23.02.2022 •     Verband


Anpassung der SpO in §6

Der neue §6a regelt das weitere Vorgehen bei einem Saisonabbruch

 

Klarheit über verschiedene Wertungsmöglichkeiten

(bz) Das Präsidium des Badischen Handball-Verbandes hat am Samstag Bestimmungen hinsichtlich der Wertung in den einzelnen Spielklassen festgelegt, falls es zu einem Abbruch der Saison kommen sollte.

Detailliert bedeutet dies, dass bei einem Abbruch die Quotienten-Regelung zur Ermittlung der maßgeblichen Tabellenplätze angewendet wird, vorausgesetzt jede Mannschaft hat mindestens 50 Prozent ihrer Spiele in der jeweiligen Liga absolviert. Im Jugendbereich kann die Quotienten-Regelung Anwendung finden, wenn mindestens 50 Prozent der Spieler einer Klasse ausgetragen sind.

„Diesen Beschluss mussten wir jetzt fassen, um für alle Eventualitäten bezüglich der Corona-Auswirkungen gewappnet zu sein. Die sich hoffentlich weiter bessernde Lage stimmt uns aber optimistisch ein sportliches Ende in allen Spielklassen zu erreichen“, sagt BHV-Geschäftsführerin Ramona Müller dazu.