BEKANNTMACHUNG
Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 18.06.2016 nachstehende Ordnungen geändert hat:
Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Rechtsordnung des DHB (RO BHV)
Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 4 der Zusatzbestimmungen des Badischen Handball- Verbandes zur Spielordnung des DHB (RO BHV) zu § 25 Abs. 1 der RO-DHB werden wie folgt ergänzt:
38. Nichtwahrnehmung eines Aufstiegsrechts 50,00 € bis 250,00 €
§ 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 18.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung dieser Ordnung vom 15.12.2015 außer Kraft.
Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Spielordnung des DHB (SpO BHV)
Die Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Spielordnung des DHB (SpO BHV) werden wie folgt geändert:
§ 17 Festspielen wird gestrichen verbleibt jedoch ohne Beschrieb als § 17 erhalten.
§ 17 Festspielen (zu § 55 Abs. 12 a) SpO DHB)
Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.
§ 18 Gültigkeit
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 18.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 12.03.2016 außer Kraft.
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Freundschaftsspiele anmelden
Die eingegangenen Anmeldungen zu Freundschaftsspielen werden von den Bezirken geprüft und bestätigt.
Weitere Infos zum Anmeldeverfahren sowie zu den Anmeldelinks sind hier zu finden: