Bekanntmachung
  04.04.2017 •     Verband


Ordnungsänderungen durch Präsidiumsbeschluss der Sitzung vom 18.03.2017

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 18.03.2017 die Ordnungen des BHV wie in dem nachstehenden Dokument aufgeführt geändert hat:

Jugendordnung des Badischen Handball-Verbandes (JO BHV)

§ 11 der Jugendordnung des Badischen Handball-Verbands wird wie folgt geändert (Änderungen sind fett herausgehoben):

§ 11 Kreisjugendausschuss

1. Der Kreisjugendausschuss setzt sich zusammen aus

1.1 dem Kreisjugendausschussvorsitzenden,

1.2 dem Stellvertretenden Kreisvorsitzenden Jugend, sofern er nicht identisch ist mit Ziffer 1.1,

1.3 dem Stellvertreter zu Ziffer 1.1,

1.4 dem Kreisreferenten für Talentförderung,

1.5 dem Kreisreferenten Jungenhandball,

1.6 dem Kreisreferenten Mädchenhandball,

1.7 dem Kreisreferenten Lehrwesen,

1.8 dem Kreisjugendsprecher,

1.9 der Kreisjugendsprecherin.

Im Falle der Berufung weiterer Referenten sind diese ebenfalls Mitglieder im Kreisjugendausschuss, es sei denn, bei der Berufung wird etwas anderes bestimmt.

V. Gültigkeit der Jugendordnung

§ 16

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 18.03.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung dieser Ordnung vom 12.03.2016 außer Kraft.