Antragstellung Kooperation Schule-Verein für das Schuljahr 2020/2021
  30.04.2020 •     Verband , Jugend , Schule


Was muss bei der Antragsstellung jetzt beachtet werden und wie wird das vergangene Schuljahr abgerechnet?

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Information betrifft Sie, wenn Sie im Schuljahr 2019/2020 Kooperationen haben oder für 2020/2021 Anträge stellen wollen.

Antragstellung Kooperation Schule-Verein für das Schuljahr 2020/2021:

  • Die Antragsfrist wird verlängert, eine Antragsstellung ist bis zum 15. Mai 2020 möglich;
  • Die Antragstellung kann in diesem Jahr neben dem bewährten Verfahren auch ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen;
  • Informationen über bewilligte Kooperationen gehen den Vereinen und wegen des vereinfachten Verfahrens zusätzlich auch den Schulen vor den Sommerferien zu.

 Abrechnung laufendes Schuljahr 2019/2020

  • Die Frist zur Abrechnung der bewilligten Kooperationsmaßnahmen wurde verlängert, die Abrechnung kann im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. September gestellt werden. Der Kurzbericht muss dem Badischen Sportbund Nord online und in Papierform (Unterschriften/Stempel) zugehen;
  • Wichtig: Die Mittel des Solidarpaktes stehen dem Sport unverändert zur Verfügung! Aufgrund der Corona-Pandemie werden vor der Schulschließung (17. März 2020) begonnene Kooperationsmaßnahmen in diesem Jahr wie bewilligt bezuschusst, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Stundenzahl.

Mehr Informationen auf der Seite des Badischen Sportbundes.