Neue Verordnung für den Sport
08.09.2020
BHV-Verband
Spieltechnik
Die neue Verordnung enthält keine großen Veränderungen. Es sind keine neuen Einschränkungen festgehalten. Eine wichtige Veränderung:
- Die Personenzahl in § 9 Absatz 1 Corona VO darf nicht überschritten werden (max. 20 Personen)
- Dies gilt nicht für Trainings-und Übungssituationen
- bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings-und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann
- für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in § 9 Absatz 1 genannte Personenzahl.
- Dies gilt nicht für Trainings-und Übungssituationen
Die neue Verordnung kann der PDF Datei entnommen werden.
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