Bekanntmachung
  09.01.2020 •     Verband , Spieltechnik


Änderung der BHV Nutzungsvereinbarung PassOnline ab dem 23. Januar 2020

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 14.12.2019 die Nutzungsvereinbarung Siebenmeter PassOnline (NVSPO) zum 01.01.2020 geändert hat.
Die Neufassung der Nutzungsvereinbarung Siebenmeter PassOnline (NVSPO) ist auf der Homepageseite des Badischen Handball-Verbands unter dem LINK: https://www.badischer-hv.de/service/downloadcenter/dokumente-passwesen einsehbar. Die Vereine erhalten darüber hinaus noch eine gesonderte Mitteilung.

 

 

Ab dem 23.01.2020 wird es Änderungen im Rahmen der Beantragung von Spielerpässen geben. Es werden weitere Pflichtfelder (Uploadfelder) bei der Beantragung eines Spielerpasses abgefragt. Alle notwendigen Unterlagen, die Hochgeladen werden müssen, können der aktualisierten Nutzungsvereinbarung entnommen werden.

 

Hochladen der Unterlagen:

Die in der Nutzungsvereinbarung aufgelisteten Unterlagen sind einzeln und nicht in einer gesamten Datei für jede Beantragung hochzuladen. Nachdem ein Dokument hochgeladen wurde, kann ein weiteres Dokument hochgeladen werden. Die Dokumente sind korrekt zu benennen – Der Dateiname soll das Datum, den Namen des Sportlers, den Namen des Vereins und den Dokumenteninhalt enthalten.

2019-01-28 - Max Mustermann – TSV Musterverein – Unterzeichneter Antrag

Das zusätzliche Versenden per Mail ist nicht mehr erforderlich.

 

Visuelle Darstellung der Neuerung:

Der gelb hinterlegte Bereich (Informationsschreiben Neuerung Siebenmeter PassOnline) stellt den neuen Uploadbereich dar. Hier sind die antragsrelevanten Unterlagen hochzuladen. Die hochgeladenen Unterlagen werden von der Geschäftsstelle des Badischen Handball-Verbands auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Im Anschluss erfolgt entweder die Kontaktaufnahme zum Verein oder die Ausstellung des Spielerpasses.