Beherbergungsverbot aufgehoben
  19.10.2020 •     BHV-Verband


Aktuelle Informationen zum Beherbergungsverbot.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 15.10.2020 einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.

Ab sofort dürfen Lehrgangsteilnehmer und Referenten aus „innerdeutschen Risikogebieten“ wieder an allen Maßnahmen an den Sportschulen teilnehmen und auch wieder übernachten. Eine Vorlage eines negativen Corona-Tests ist nicht mehr notwendig.

 

Selbstverständlich gelten alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen an den Sportschulen weiter und müssen besonders in der aktuellen Lage streng befolgt werden. Vielen Dank an der Stelle für Ihre Mithilfe.
Der Corona Fragebogen der Sportschule Schöneck ist entsprechend angepasst worden.