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Wichtiger Hinweis zur SR-Soll Berechnung
Im Rahmen beider Bezirkstage wurde die Thematik des SR-Solls von den Vereinen angesprochen. Der BHV hat reagiert und im Rahmen der Präsidiumssitzung am 28.08.2021 die Bildung einer AG beschlossen!
Am 06.06.2021 hat der BHV über die Aussetzung des SR-Solls für die Saison 2021/22 informiert. Hier kann die entsprechende Bekanntmachung noch einmal nachgelesen werden.
Folgende Aspekte sind nochmals zu verdeutlichen:
Die Berechnung des SR-Solls erfolgt mit zwei Kriterien
- Die Mannschaftsmeldungen für die kommende Saison
- Die geleiteten Spiele aus der vergangenen Saison
WICHTIG:
Das SR-Soll für die Saison 2022/2023 berechnet sich nach aktuellem Stand wie folgt
- Die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2022/2023
- Die geleiteten Spiele der Schiedsrichter und weitere Bestimmungen zur Anrechnung aus der Saison 2021/22
Schiedsrichter, die ihr Ruhen der Schiedsrichtertätigkeit für die Saison 2021/22 mit der Aussetzung des SR-Solls begründen, liegen falsch! Die geleiteten Spiele in der Saison 2021/22 werden für die Berechnung des SR-Solls der Saison 2022/23 berücksichtigt!
Die Aussetzung begründet sich in der abgebrochenen Saison 2020/21, in der die SR die Mindestanforderungen zur Anrechnung für das SR-Soll nicht hätten erfüllen können.
TERMINE:
Die Termine für die Vorbereitungslehrgänge sind auf unserer hier zu finden.
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