Lizenzverlängerung

Um Ihre Lizenz zu verlängern, ist eine mindestens 15 Lerneinheiten umfassende Fortbildung notwendig. Diese können Sie beim BHV wählen. Bei verbandsfremden Fortbildungen ist die Anerkennung für eine Lizenzverlängerung im Vorfeld mit dem BHV zu klären. Detaillierte Informationen finden Sie im Folgenden:

  • Die C-Lizenz ist vier Jahre, die B-Lizenz drei Jahre im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig.
  • Bei Erstausstellungen ist die Lizenz tagesgenau bis vier/drei Jahre nach der Prüfung gültig (z.B. C-Lizenz-Prüfung am 13.02.2018 -> Gültigkeit bis 12.02.2022).
  • Bei Verlängerungen der Lizenz wird diese für vier/drei Jahre ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten besuchten Fortbildungsveranstaltung verlängert (Bsp.: Heinz Müller absolviert seine letzte C-Lizenz Prüfung erfolgreich am 15. Juni 2000. Heinz Müllers Lizenz-Stichtag ist und bleibt immer der 15. Juni. Heinz Müllers C-Lizenz ist gültig bis zum 14. Juni 2004. Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 04. März 2004. Die Verlängerung erfolgt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Fortbildung (15. Juni 2004). = Verlängerung der C-Lizenz bis zum 14. Juni 2008.)

Wird eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, so ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit, längstens jedoch zwei Jahre. Die Verlängerung der ruhenden Lizenz setzt voraus, dass der Lizenzinhaber die vorgesehenen Voraussetzungen (15+ LE) erfüllt. Die Verlängerung erfolgt jedoch verkürzt vom Zeitpunkt der letzten Gültigkeit.


Bsp.: Heinz Müllers C-Lizenz war gültig bis zum 14. Juni 2004 (Ruhezeit 15. Juni 2004 bis 14. Juni 2006).
(1)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 17. November 2004. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers C-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2008.
(2)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 10. Juni 2006. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers C-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2008.

Wird eine Lizenz innerhalb der zweijährigen Ruhezeit nicht verlängert, kann sie nur nach den folgenden Bestimmungen wieder aktiviert werden:
(1)    Im ersten oder zweiten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 30 Lerneinheiten (LE) von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
(2)    Im dritten oder vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 45 Lerneinheiten von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
(3)    Alternativ können Ausbildungsteile der entsprechenden Trainer-Ausbildung im vorgenannten Umfang besucht werden.
(4)    Die Verlängerung im Sinne des Wiedererwerbs erfolgt immer ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten zum Wiedererwerb besuchten Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung.
(5)    Eine DOSB-C- oder B-Trainer-Lizenz (Sportart: Handball), die nicht spätestens im vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit wiedererworben wird, erlischt.
(6)    Eine einmal erloschene Lizenz kann nicht mehr wiedererworben werden. Der/die Trainer*in muss die entsprechende Trainer-Ausbildung vollständig – mit allen Prüfungsleistungen – wiederholen, um eine neue Trainer-Lizenz zu erwerben.

Online-Fortbildungen -unabhängig von Ihrer Dauer (Anzahl der LE)- werden nur mit 5 Lerneinheiten anerkannt.

Die erforderlichen 15 LE zur Lizenzverlängerung können nicht durch die Teilnahme mehrerer online Fortbildung gesammelt werden.