Wichtiger Hinweis zur SR-Soll Berechnung
  31.08.2021 •     Schiedsrichter


Klarstellung des Schiedsrichtereinsatzes 21/22 für die Soll-Berechnung 22/23

Im Rahmen beider Bezirkstage wurde die Thematik des SR-Solls von den Vereinen angesprochen. Der BHV hat reagiert und im Rahmen der Präsidiumssitzung ​am 28.08.2021 ​die Bildung einer AG beschlossen!

Am 06.06.2021 hat der BHV über die Aussetzung des SR-Solls für die Saison 2021/22 informiert. Hier kann die entsprechende Bekanntmachung noch einmal nachgelesen werden.

 

Folgende Aspekte sind nochmals zu verdeutlichen:

Die Berechnung des SR-Solls erfolgt mit zwei Kriterien

  1. Die Mannschaftsmeldungen für die kommende Saison
  2. Die geleiteten Spiele aus der vergangenen Saison

 

WICHTIG:

Das SR-Soll für die Saison 2022/2023 berechnet sich nach aktuellem Stand wie folgt

  1. Die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2022/2023
  2. Die geleiteten Spiele ​der Schiedsrichter und weitere Bestimmungen zur Anrechnung aus der Saison 2021/22

 

Schiedsrichter, die ihr Ruhen der Schiedsrichtertätigkeit für die Saison 2021/22 mit der Aussetzung des SR-Solls begründen, liegen falsch! Die geleiteten Spiele in der Saison 2021/22 werden für die Berechnung des SR-Solls der Saison 2022/23 berücksichtigt!

Die Aussetzung begründet sich in der abgebrochenen Saison 2020/21, in der die SR die Mindestanforderungen zur Anrechnung für das SR-Soll nicht hätten erfüllen können.

 

TERMINE:

Die Termine für die Vorbereitungslehrgänge sind auf unserer hier zu finden.