Schreiben an die Vereine und Schiedsrichter*innen
  07.09.2021 •     Spieltechnik


Durchführung der Saison 2021/22 unter den aktuellen Coronabedingungen

in wenigen Wochen starten wir in die Saison 2021/22. Auch in dieser Saison wird uns das Thema Corona stetig begleiten. Wir möchten euch mit diesem Schreiben Informationen zukommen lassen, damit ihr euch und eure Mannschaft bestmöglich auf den Saisonstart vorbereiten könnt. Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 14.08.2021 und laut Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung vom 21.08.2021 ist der geplante Saisonstart umsetzbar.

Wir möchten mit diesem Schreiben explizit auf die 3G-Regelung hinweisen, die für einen reibungslosen Ablauf am Spieltag von großer Bedeutung ist.

Die Sporthalle darf nur von Personen betreten werden, die einen Nachweis über einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorzeigen können. Hierbei handelt es sich um alle am Spieltag beteiligten Personen (Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Helfer*innen, Zuschauer*innen und alle weiteren Funktionäre). Ohne einen Nachweis ist der Eintritt in die Halle nicht gestattet. Die Kontrolle hat vom ausrichtenden Verein zu erfolgen. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht beendet haben, Kinder, die noch nicht eingeschult sind und Schüler*innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule sind von der Testpflicht befreit. Die Glaubhaftmachung hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen.

Wir möchten noch einmal darum bitten, dass ihr als Vereinsvertreter*innen und Schiedsrichter*innen das Gespräch mit eurem Verein bzw. mit euren Spieler*innen sucht und diese dazu animiert sich impfen zu lassen. Immer häufiger ist die 2G-Regelung in den Medien zu hören. Sollte diese Regelung umgesetzt werden, müssen wir darauf vorbereitet sein. Wir haben bereits zahlreiche Kampagnen über unsere öffentlichen Seiten kommuniziert.

Zur Vereinfachung wurde in Absprache mit dem Kultus- und Sozialministerium vereinbart, das Gastvereine mit diesem Schreiben bestätigen können, dass alle Beteiligten der Gastmannschaft die 3Gs erfüllen. Die Vorlage muss mit dem von HBW erstellten Formular erfolgen. Das Formular ist am Eingang abzugeben.

Sollte ein Verein aufgrund von Nichterfüllen der Nachweispflicht an einem Spiel nicht teilnehmen können, wird die Rechtsordnung des BHV und des DHB mit den entsprechenden Folgen zugrunde gelegt.

Die neue Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung vom 21.08.2021 wurde in einer BHV-Empfehlung zusammengefasst. Die BHV Empfehlung enthält unter andere Informationen zu den Themen Profi- und Leistungssport, Durchführung von Wettkampfveranstaltungen, Hygienekonzept, Datenerfassung uvm. Zur Vervollständigung der BHV-Empfehlung sind die Corona-Verordnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Links können der BHV-Empfehlung entnommen werden.

Ebenso gibt es einen aktuellen Entwurf des Hygienekonzeptes, welches mit den beiden Landesverbänden SHV und HVW erstellt wurde. Dieser Entwurf kann hier eingesehen werden. Das Hygienekonzept der Vereine muss analog zur vergangenen Saison in Phoenix hochgeladen werden!

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bei euch auftauchen, stehen wir euch selbstverständlich zur Verfügung. Bis dahin wünschen wir allen weiterhin eine gute und verletzungsfreie Vorbereitung.