FAQ Corona und Steuern
  01.02.2021 •     BHV-Verband


Umgang mit Steuern in der Coronapandemie

„Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen für die steuerbegünstigten Organisationen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, unter X.12. Verfahrenserleichterungen in den FAQ
„Corona“ des Bundesministeriums der Finanzen kommuniziert, die auch im Jahr 2021 Anwendung finden.

Wichtige Fragestellungen, wie beispielsweise „Ist die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (zum Beispiel eines gemeinnützigen Vereins) gefährdet, wenn sie ihren Mitgliedern, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geraten sind, für das Jahr 2020 oder 2021 bereits geleistete Beiträge zurückerstattet oder auf die Erhebung von Beiträgen für das laufende Jahr von diesen Mitgliedern verzichtet? Muss deswegen die Satzung oder Beitragsordnung der Körperschaft geändert werden?“ werden hier erläutert.