BHV-Empfehlung - Erleichterungen im Sport trotz Warnstufe
  05.11.2021 •     Verband


Wichtige Neuerungen für den Trainings- und Spielbetrieb

Seit dem 05. November 2021 ist die neue Corona-Verordnung Sport in Kraft getreten.

Die wichtigsten Punkte im Schnellüberblick

  • nicht-immunisierte Trainer*innen und Übungsleiter*innen benötigen in allen Stufen für den Trainingsbetrieb und in der Warnstufe im Spielbetrieb einen Antigen-Schnelltest (Information aus der Infomail des LSV BW. Für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen (z. B. Trainer:innen, Hausmeister:innen) ist - unabhängig davon, ob sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind - nunmehr in der Warn- und auch in der Alarmstufe ein tagesaktueller Antigen-Testnachweis ausreichend.)
  • die Handhabung bei nicht-immunisierten Trainer*innen und Übungsleiter*innen in der Alarmstufe im Spielbetrieb ist noch in Klärung
  • nicht-immunisierte Spieler*innen benötigen ab der Warnstufe für den Trainingsbetrieb einen PCR-Test
  • nicht-immunisierte Spieler*innen, Kampfrichter*innen, Schiedsrichter*innen und weiter Funktionäre benötigen in der Warnstufe für den Spielbetrieb einen Antigen-Schnelltest
  • Ab der Alarmstufe gilt im Trainings- und Spielbetrieb die 2G-Regelung (Ausnahme Trainer*innen… siehe oben)
  • weitere Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für
    • symptomfreie Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
    • symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
      ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
    • Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend

  • Antigen-Schnelltests können sofern kein Testnachweis einer anderen zugelassenen Stelle gemäß § 5 Absatz 4 CoronaVO vorgelegt wird, in der Einrichtung/Sporthalle durchgeführt und von einer weiteren volljährigen Person überwacht werden, welche die ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigt