Bekanntmachung
  30.12.2021 •     Verband


Berufung von Prof. Dr. Philipp Fischinger zum stellv. Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium auf elektronischem Weg (Umlaufverfahren) gemäß § 20 Ziffer 6 der Satzung des BHV einstimmig folgenden Beschluss gefasst hat:

Mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2022 bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2023 wird

 

Prof. Dr. Philipp Fischinger

 

gemäß § 21 Ziffer 2.4.3 in Verbindung mit § 1 Nr. 2, Nr. 4 Satz 1 RO-BHV zum Beisitzer des Verbandssportgerichts im Badischen Handball-Verband berufen. Dort nimmt er die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes wahr.

Die Berufung zum Beisitzer und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes endet automatisch mit Ablauf des Verbandstags des Badischen Handball-Verbandes im Jahre 2023.

 

Zu erreichen ist Herr Fischinger unter stellv.verbandssportgericht(@)badischer-hv.de