Beantragung von (Altersklassen-) Spielgemeinschaften
  11.03.2022 •     Spieltechnik


Antragsfrist 01.04.

Die Antragsfrist für (Altersklassen-)Spielgemeinschaften für die Saison 2022/2023 endet am 01.04.2022.

 

Spielgemeinschaften:

Auszug aus der DHB-Spielordnung (§4 Spielgemeinschaften):

Der schriftliche Antrag auf Genehmigung ist von den an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereinen an den zuständigen Landesverband bis zum 1. April eines Jahres zu stellen. Die Landesverbände können für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb andere Antragsfristen festsetzen.

Im BHV gibt es ausschließlich für Altersklassenspielgemeinschaften eine angepasste Regelung

 

Altersklassenspielgemeinschaften, die an den Qualifikationsspielen teilnehmen:

Auszug aus der BHV-Jugendordnung (§ 14 Altersklassen-Spielgemeinschaften (ASG)):

Die Altersklassen-Spielgemeinschaft ist bei der Geschäftsstelle des BHV zu beantragen und zu begründen. Der zuständige stellvertretende Vorsitzende Jugend wird von der Geschäftsstelle umgehend informiert. Sollte binnen zwei Wochen (gerechnet ab dem Datum der Antragsweiterleitung an den betreffenden stellvertretenden Vorsitzenden Jugend) keine ablehnende Stellungnahme des stellvertretenden Vorsitzenden Jugend bei der Geschäftsstelle des BHV eingegangen sein, wird dies als Zustimmung gewertet und die Altersklassen-Spielgemeinschaft gilt als vom Bezirk befürwortet. Die Genehmigung für eine Altersklassen-Spielgemeinschaft, die an Qualifikationsspielen für den Verband- bzw. für den Bezirk- oder für einen bezirksübergreifenden Spielbetrieb teilnimmt, muss zum 1. April vorliegen. Für Altersklassen-Spielgemeinschaften, die nicht an Qualifikationsspielen teilnehmen, muss die Genehmigung bis zum Beginn der Spielsaison vorliegen.