Auch Sportvereine profitieren vom Energiepreisdeckel
  07.11.2022 •     BHV-Verband


Gute Nachrichten für die Sportvereine: Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in ihrer Sitzung am 2. November über die Energiepreisbremse für Gas und Strom neben Unternehmen und Haushalten ausdrücklich auch die Sportvereine mit einbezogen.

 

Am Tag nach dem Bundeskanzler und den Ministerpräsident:innen haben sich die Sportminister:innen getroffen. In einem Statement haben sie sich zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz geäußert: „Die Sportministerkonferenz begrüßt grundsätzlich den aktuellen Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. November zur Energiepreisbremse, mit dem ausdrücklich auch Vereine, und damit auch Sportvereine, ebenso wie Privathaushalte durch die vorgesehene Gaspreisbremse entlastet werden sollen.


Die Sportministerkonferenz erachtet es zudem für wichtig, dass ebenso auch die dort getroffene Regelung zur Strompreisbremse auf die (Sport-)Vereine anwendbar ist und begrüßt hierzu die klarstellende Erklärung des Bundes.

Die SMK hält es darüber hinaus für erforderlich, dass die Sportvereine soweit sie - insbesondere aufgrund eigenverantwortlich betriebener Sportinfrastruktur besonderen Belastungen ausgesetzt sind - auch in die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Härtefallregelung einbezogen und über das Wirtschaftsstabilisierungsprogramm entlastet werden. Die Sportministerkonferenz hatte mehrfach an den Bund appelliert, bei der Schaffung von Hilfen, die von Energiekostensteigerungen besonders betroffenen Unternehmen oder Privatverbraucherinnen und -verbraucher entlassen sollen, auch den Sport zu berücksichtigen.“

Auch LSVBW-Präsident Jürgen Scholz begrüßt den Beschluss: „Endlich herrscht Klarheit für die Sportvereine. Mit der Deckelung der Energiepreise sowohl bei Gas wie auch Strom können sie kalkulieren. Damit ist auch sichergestellt, dass der Sportbetrieb weiter laufen kann.“

Zunächst war nicht klar, ob Sportvereine auch von der Strompreisbremse profitieren. Dies geht aus dem Beschlusstext nicht eindeutig hervor. Bundesinnenministerin Nancy Faeser konnte nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sorgen. Sportvereine sind sowohl von der Gas- als auch von der Strompreisbremse erfasst.

Konkret wurde beschlossen, dass bei Gas nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden muss, bei Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Bremse beim Gaspreis soll zum 1. März 2023 eingeführt werden, eine Rückwirkung zum 1. Februar wird angestrebt. Beim Strom soll die Bremse vom 1. Januar 2023 an gelten; beide sollen bis April 2024 laufen.

Die Deckelung gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Der Staat subventioniert Gas nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Das soll auch einen Anreiz zum Energiesparen liefern. Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt.

Der Strompreis wird nach ähnlichem Prinzip gedeckelt. Hier orientiert sich die Entlastung an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.