Aktueller Stand - Schülerausweise
  11.01.2022 •     BHV-Verband


Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis, auch im Sport(verein)

Die Landesregierung verlängert die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis - unter anderem für den Vereinssport - über den 1. Februar hinaus.

Nichtgeimpfte Jugendliche haben im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für zwölf- bis 18-jährige Schüler:innen aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Weitere Anpassungen
Die Landesregierung informierte zudem darüber, dass die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 eingefroren wurden. Unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bleiben diese zunächst bestehen. Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am 12. Januar 2022 in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.