Neue Verordnung für den Sport
  08.09.2020 •     BHV-Verband , Spieltechnik


tritt zum 14. September 2020 in Kraft.

Die neue Verordnung enthält keine großen Veränderungen. Es sind keine neuen Einschränkungen festgehalten. Eine wichtige Veränderung:

  • Die Personenzahl in § 9 Absatz 1 Corona VO darf nicht überschritten werden (max. 20 Personen)
    • Dies gilt nicht für Trainings-und Übungssituationen
      • bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings-und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann
      • für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in § 9 Absatz 1 genannte Personenzahl.

 

Die neue Verordnung kann der PDF Datei entnommen werden.