Empfehlung des BHV
12.05.2020
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Spieltechnik
Nach der Veröffentlichung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten, die am 11. Mai 2020 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, schmieden unsere Vereine erste Pläne, wie die Neuerungen und Öffnungen genutzt werden können, um Handballtraining anzubieten.
Wir empfehlen
- Übungen ohne und mit dem eigenen Ball unter Berücksichtigung aller Auflagen der neuen Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums - ja
- (Pass-) Übungen mit einem Partner - nein
Hierzu sind folgende beiden Veröffentlichungen von Bedeutung:
- Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten)
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten - Positionspapier des DHB – Return to play im Amateursport
https://www.badischer-hv.de/home-details/news/positionspapier-des-deutschen-handballbund
Wie uns mitgeteilt wurde, arbeitet der DHB derweil an einheitlichen Dokumenten (Aushang in der Halle, Anwesenheitsliste, …). Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden über die BHV Kanäle publiziert.