Empfehlung des BHV
  12.05.2020 •     Spieltechnik


Möglichkeit des Handballtrainings nach Veröffentlichung der neuen Landesverordnung (11. Mai 2020)

Nach der Veröffentlichung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten, die am 11. Mai 2020 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, schmieden unsere Vereine erste Pläne, wie die Neuerungen und Öffnungen genutzt werden können, um Handballtraining anzubieten.

Wir empfehlen

  • Übungen ohne und mit dem eigenen Ball unter Berücksichtigung aller Auflagen der neuen Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums - ja
  • (Pass-) Übungen mit einem Partner - nein

 

Hierzu sind folgende beiden Veröffentlichungen von Bedeutung:

  1. Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten)
    https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten
  2. Positionspapier des DHB – Return to play im Amateursport
    https://www.badischer-hv.de/home-details/news/positionspapier-des-deutschen-handballbund

 

Wie uns mitgeteilt wurde, arbeitet der DHB derweil an einheitlichen Dokumenten (Aushang in der Halle, Anwesenheitsliste, …). Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden über die BHV Kanäle publiziert.