Bekanntmachung im BHV
23.06.2020
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Verband
Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium auf elektronischem Weg (Umlaufverfah-ren) gemäß § 21 Ziffer 2 i.V.m. § 20 Ziffer 6 der Satzung des BHV folgende Be-schlüsse gefasst hat:
Die Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbands zur Jugendordnung des DHB (JO BHV) werden wie folgt geändert:
§14 JO BHV Altersklassen-Spielgemeinschaften (ASG)
Abs. 3 erhält folgend Fassung:
Dabei kann in den betreffenden Altersklassen nur eine Mannschaft dieser Altersklassen-Spielgemeinschaft am VerbandsSpielbetrieb des Verbandes bzw. in den Landesligen auf Bezirksebene teilnehmen.
§16 Gültigkeit
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2020 in Kraft.
gez.
Peter Knapp
Präsident