Bekanntmachung im BHV
  28.04.2020 •     Verband


Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium auf elektronischem Weg (Umlaufverfahren) gemäß § 21 Ziffer 2 i.V.m. § 20 Ziffer 6 der Satzung des BHV folgende Beschlüsse gefasst hat:

I. Anwendung der Quotenregeln zur Berechnung der Abschlusstabellen

  1. Die Tabellenplatzierungen für die Spielsaison 2019/2020 werden in allen Spiel-klassen des BHV und seiner Untergliederungen nach der Quotientenregelung des Beschlusses des Bundesrats berechnet und als endgültige Abschlusstabellen be-kannt gegeben. Diese dienen dann auch als Grundlage für die Zusammensetzung der Spielklassen der Saison 2020/21 im Erwachsenenspielbetrieb.
  2. Eine Pokalrunde in der Saison 2020/2021 wird auf Ebene des BHV sowie seiner Untergliederungen nicht ausgetragen.

 

II. Anrechnung als Schiedsrichter auf das SR-Soll / Ehrungen

  1. Anrechnung als Schiedsrichter auf das SR-Soll
    Ein Schiedsrichter wird für seinen Verein als Schiedsrichter angerechnet, wenn er
    a) bis zum Abbruch der Spielsaison Termine angegeben hat, die eine Einteilung zur Leitung von mindestens 12 Meisterschafts-/Pokalspielen ermöglicht haben bzw. hätten und
    b) an einer Fort-/Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hat, die durch die für ihn zuständige Schiedsrichtervereinigung festgelegt wurde (entschuldigte Ab-wesenheit gilt als Teilnahme).
  2. Ehrungen
    Durch den Abbruch des Spielbetriebs im Erwachsenenbereich in der Spielsaison 2019/2020 werden für Meisterschaften, Staffelmeisterschaften, Aufstiege etc. kei-ne Ehrungen durchgeführt und keine Ehrengaben überreicht.

 

gez.
Peter Knapp
Präsident BHV