Bekanntmachung
13.07.2020
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Bildung
Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 11.07.2020 die
Ordnung des Badischen Handball-Verbands zur Aus-, Fort- und Weiterbildung (AFWO)
wie folgt geändert hat:
Unter den Ziffern II. Schiedsrichter, III. Auswahlmannschaften IV. Entschädigungen, Vergütungen, V. Schlussbestimmungen und IV. Gültigkeit wird die Ziffernfolge der bisherigen Paragrafen beginnend ab § 8 neu durchnummeriert.
§ 13 Gültigkeit Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 11.07.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 01.06.2019 außer Kraft.
gez. Peter Knapp Präsident