Bekanntmachung
Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 19.11.2016 nachstehende Ordnungen geändert hat:
Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Rechtsordnung des DHB (RO BHV)
Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 4 der Zusatzbestimmungen des Badischen Handball- Verbandes zur Spielordnung des DHB (RO BHV) zu § 25 Abs. 1 der RO-DHB werden wie folgt ergänzt:
5. Fehlende oder mangelhafte Ausrüstung des Zeitnehmers, Sekretärs und/oder des Mannschaftsverantwortlichen/ des/der Offiziellen von 10,00€ auf 250,00€
7. Fehlen von Vereinsvertretern in Pflichtversammlungen von 50,00€ auf 250,00€
§ 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 19.11.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung dieser Ordnung vom 18.06.2016 außer Kraft.
Die Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes (BHV) zur Finanz- und Gebührenordnung des Deutschen Handballbundes werden wie folgt geändert
§ 8 der Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Finanz- und Gebührenordnung des Deutschen Handballbundes wird wie folgt geändert:
§ 8 Kassenprüfer :
- Es sind jeweils drei Kassenprüfer zu wählen. Diese sollen verschiedenen Vereinen aus dem Verbandsgebiet angehören und über Kenntnisse der kaufmännischen Rechnungslegung und - führung verfügen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich
- Unverändert
- Unverändert
- Unverändert
gez. Holger Nickert Präsident
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Freundschaftsspiele anmelden
Die eingegangenen Anmeldungen zu Freundschaftsspielen werden von den Bezirken geprüft und bestätigt.
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