Bekanntmachung
  28.11.2016 •     Verband , Handballkreise


Ordnungsänderungen durch Präsidiumsbeschluss der Sitzung vom 19.11.2016

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 19.11.2016 nachstehende Ordnungen geändert hat:

Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Rechtsordnung des DHB (RO BHV)

Die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 4 der Zusatzbestimmungen des Badischen Handball- Verbandes zur Spielordnung des DHB (RO BHV) zu § 25 Abs. 1 der RO-DHB werden wie folgt ergänzt:

5. Fehlende oder mangelhafte Ausrüstung des Zeitnehmers, Sekretärs und/oder des Mannschaftsverantwortlichen/ des/der Offiziellen von 10,00€ auf 250,00€

7. Fehlen von Vereinsvertretern in Pflichtversammlungen von 50,00€ auf 250,00€

§ 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 19.11.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung dieser Ordnung vom 18.06.2016 außer Kraft.

Die Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes (BHV) zur Finanz- und Gebührenordnung des Deutschen Handballbundes werden wie folgt geändert

§ 8 der Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes zur Finanz- und Gebührenordnung des Deutschen Handballbundes wird wie folgt geändert:

§ 8 Kassenprüfer :

  1. Es sind jeweils drei Kassenprüfer zu wählen. Diese sollen verschiedenen Vereinen aus dem Verbandsgebiet angehören und über Kenntnisse der kaufmännischen Rechnungslegung und - führung verfügen. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich
  2. Unverändert
  3. Unverändert
  4. Unverändert

 

gez. Holger Nickert Präsident

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