Antrag: Kooperation Schule - Verein
  29.03.2021 •     Jugend , Vereine


Alle Informationen zur Antragsstellung bezüglich Kooperationsmodell Schule - Verein.

Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein besteht seit 1987. Jährlich werden mehr als 1.300 Förderanträge beim Badischen Sportbund Nord eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Es handelt sich um zusätzliche, über das bestehende Vereinsangebot hinausgehende Maßnahmen.

Versicherungsschutz aller Kooperationen
Die Teilnahme lohnt sich aber auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten, denn alle Sporttreibenden genießen im Rahmen der Kooperationen Versicherungsschutz!

Alles auf einen Blick

Sportverein mit Unterschrift der Schule
(Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein - in 2021 kann die Antragsstellung aufgrund der besonderen Situation auch ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen)

15.03. bis 01.05. (in 2021: 01.04. bis 15.05.) - Antragsstellung ausschließlich online über BSBnet
Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.

Zeitumfang pro Kooperation (Schuljahr 2020/2021):
ab 30 Std.: 360 € bzw. 460 € für Maßnahmen mit SBBZ (ehemals Sonder- und Förderschulen)
20-29 Std.: 180 € bzw. 230 € für Maßnahmen mit SBBZ (ehemals Sonder- und Förderschulen)
Förderlinie Integration:
ab 30 Std.: 460 €, 20-29 Std.: 230 €

Zeitumfang pro Kooperation (Schuljahr 2021/2022):
ab 30 Std.: 500 €
20-29 Std.: 250 €

Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden.
Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers

An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder teilnehmen. (Förderlinie Integration: Schuljahr 2020/2021: mindestens 5 Kinder, davon mindestens 2 aus VKL-/VABO-Klassen).
Maßnahme besteht zusätzlich zum regulären Vereinsangebot  über das gesamte Schuljahr in wöchentlichen bzw. 14-tägigen Rhythmus

Juni/Juli, spätestens zu Beginn der Sommerferien online Erfassung Abrechnung / Kurzbericht- Der Kurzbericht muss dem Badischen Sportbund Nord online und in Papierform (Unterschriften/Stempel) zugehen

Zuschussanträge ausschließlich online über das BSBnet möglich
Erfassung Abrechnung/Kurzbericht analog der Beantragung online

von Verein und Schule unterschriebener, ausgedruckter Antrag (Vorlage bis spätestens 1. Mai - in 2021: bis spätestens 15. Mai – Online-Antrag ist ausreichend)
Bei Abrechnung: Kurzbericht/Abrechnung (online und Papierform)
Einreichung bis spätestens 31. Juli

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