Alarmstufe in BaWü
  18.11.2021 •     Spieltechnik


Für das Betreten einer Sportstätte (Halle) gilt nur noch die 2G-Regel - das betrifft unseren Spielbetrieb

Ungeimpfte können nun nicht mehr am Wettkampf (unterhalb der 3. Liga) teilnehmen. Gleiches gilt für alle am Spielbetrieb Beteiligten (Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Sekretäre*innen, Wischer*innen...).

Ausnahmen sind in der aktuellen Corona-Verordnung Sport geregelt. So gilt insbesondere für Trainer*innen in der aktuellen Alarmstufe (für den Trainings- und Spielbetrieb) weiterhin die Regelung des § 4 Ziffer 3a der Corona Verordnung, die besagt, dass "für beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO sind, unbeschadet ihres Beschäftigungsumfangs in allen Stufen die Vorlage eines Antigen-Schnelltests ausreichend ist. Dies gilt entsprechend für ehrenamtlich und selbstständig Tätige."

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für

  • symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
  • symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind,

ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
Bei nicht-immunisierten Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.

Bei der Durchführung des Tests ist folgendes zu beachten:
Test können bei einer für die Testung zugelassene Stelle durchgeführt werden, oder in der Sporthalle unter Aufsicht einer volljährigen Person. Eine häusliche Eigentestung ist nicht zulässig.

Wettkampfsport ist unter der aktuell gültigen 2G-Regel erlaubt. Der Badische Handball-Verband wird demzufolge den Spielbetrieb aufrechterhalten, solange es die Landesregierung ermöglicht. Wir folgen damit auch den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes. Die weitere Entwicklung werden wir genau beobachten und je nachdem, wie sich die Rahmenbedingungen ändern, weitere Entscheidungen treffen.

Hinsichtlich der Spieltechnik möchten wir noch einmal auf die Durchführungsbestimmung des BHV und der Bezirke, sowie auf die Bekanntmachung vom 03.11.2021 hinweisen.

Der Verein kann selbst entscheiden, ob er eine gesammelte 2G-Bestätigungsliste des Gastvereins akzeptiert, oder ob er von jedem Spieler/jeder Spielerin den 2G-Nachweis einzeln sehen möchte. Zum besseren Ablauf, sollte diese Info im Hygienekonzept festgehalten sein.

Alle bisherigen Hygienekonzepte bleiben bestehen, aber es muss zwingend die 2G-Regel berücksichtigt werden. Bitte sorgt dafür, dass alle Regeln der Verordnungen eingehalten werden. Selbstverständlich gilt die 2G-Regel auch für Zuschauer*innen, die in der Halle auf jeden Fall eine Maske tragen müssen.

 

Regelungen für den Freizeit- und Amateursport sowie für Tanz- und Ballettschulen ab 5. November 2021