Verschiebung des Bezirkstags RNT
  08.03.2021 •     Bezirk Rhein-Neckar-Tauber


"Auf Grund der weiterhin bestehenden Corona bedingten Einschränkungen ist es völlig ungewiss, ob der Bezirkstag am 17.04.2021 stattfinden kann."

Verschiebung des Bezirkstags RNT

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden,

mit Bekanntmachung vom 01.12.2020 wurde mitgeteilt, dass der ordentliche (konstituieren-
de) Bezirkstag des Bezirks Rhein-Neckar-Tauber am Samstag, dem 17.04.2021 stattfindet.

Auf Grund der weiterhin bestehenden Corona bedingten Einschränkungen ist es völlig un-
gewiss, ob der Bezirkstag am 17.04.2021 stattfinden kann. Daher hat der Bezirksvorstand in

seiner Sitzung am 04.02.2021 beschlossen, den Termin des Bezirkstags zu verschieben.
Sehr hilfreich hierfür waren die diesbezüglichen Rückmeldungen der Vereine des Bezirks
RNT, die zu 2/3 für eine Verschiebung votiert haben.
Der Bezirksvorstand gibt daher bekannt, dass der

 

Ordentliche (konstituierende) Bezirkstag des
Bezirks Rhein-Neckar-Tauber (RNT)

am Freitag, dem 23.07.2021, Beginn: 19:00 Uhr, in Ketsch


stattfinden wird. Sollte Corona bedingt eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wird
der Bezirkstag am 23.07.2021 nach Maßgabe von Art. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur

Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrens-
recht Online durchgeführt.

Zu dieser Veranstaltung werden alle Mitgliedsvereine des Bezirks Rhein-Neckar-Tauber, die

Ehrenmitglieder der ehemaligen Handballkreise Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-
Tauber, die ehemaligen Mitglieder der Vorstände und Kassenprüfer der Handballkreise HD,

MA, NOT sowie Freunde und Gönner des Handballsports im Bezirk Rhein-Neckar-Tauber
sehr herzlich eingeladen.
Die Teilnahme mindestens eines Vertreters jedes Vereins ist Pflicht. Rechtzeitig vor dem
Bezirkstag gehen dem in § 29 Ziffer 3 Satzung BHV genannten Personenkreis neben dem

Veranstaltungsort und dem Beginn des Bezirkstags, die schriftliche Einberufung mit Tages-
ordnung und weiteren Unterlagen zu.

Anträge an den Bezirkstag müssen spätestens sechs Wochen vor dem Termin des Bezirks-
tags eingebracht werden (§ 29 Ziffer 14 Satzung BHV). Diese sind bis Freitag, 11.06.2021

schriftlich zu richten an den Vorsitzenden des Bezirks RNT, Andreas Pfrang.

Die Stimmberechtigung am Bezirkstag richtet sich nach § 29 Ziffer 8 der Satzung des BHV.
Verhaltensmaßnahmen auf Grund möglicher Corona bedingter Einschränkungen werden

rechtzeitig bekannt gegeben. In Fall der Durchführung eines Online-Bezirkstags wird recht-
zeitig über die organisatorischen Abläufe bzw. die Ausgestaltung des Beschlussverfahrens

informiert werden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Für den Vorstand des Bezirks Rhein-Neckar-Tauber

gez.
Andreas Pfrang
Vorsitzender

Bezirkstag RNT

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