Einberufung Bezirkstag des Bezirks Rhein-Neckar-Tauber
  22.06.2021 •     Bezirk Rhein-Neckar-Tauber


Schriftliche Einberufung Bezirkstags des Bezirks Rhein- Neckar- Tauber und Bekanntgabe der Tagesordnung.

Einberufung Bezirkstag des Bezirks Rhein-Neckar-Tauber

Liebe Handballfreundinnen und Handballfreunde,
laut BHV-Satzung § 29, lade ich Sie hiermit offiziell und fristgerecht ein zum

Bezirkstag des Bezirks Rhein- Neckar- Tauber am Samstag, 23.07.2021 ab 19:00 Uhr –
in der Sportanlage TSG Ketsch, Walldorfer Str. 1, 68775 Ketsch

Als Anlage finden Sie bereits hier, fristgerecht die Tagesordnung zum Bezirkstag. Anträge zum Bezirkstag sind bis zur Frist (spätestens 6 Wochen vor dem Bezirkstag) nicht eingegangen.

Die Stimmverteilung ist in der BHV-Satzung § 29 Ziffer 8 wie folgt festgehalten:
8.1 Mitgliedsvereine je angefangene 100 Mitglieder über 18 Jahre eine Stimme, wobei sich die Zahl der Stimmen der Vereine nach der für die Statistik des BSB Nord im letzten Geschäftsjahr abgegebenen Meldung der Mitglieder richtet
8.2 Mitglieder des Bezirksvorstandes je eine Stimme
8.3 Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglieder je eine Stimme
8.4 Gastvereine je eine Stimme

Die Übertragung des Stimmrechts eines Mitgliedsvereins (§ 5 Ziffer 1 und 5) ist unzulässig. Das Stimmrecht ist von Vereinsvertretern wahrzunehmen. Eine Stimmenbündelung ist möglich. Das Stimmrecht kann auch von einem Bezirks- bzw. Verbandsvertreter des betreffenden Vereins wahrgenommen werden.

Die Einberufung wurde im Vereinsaccount abgelegt (Abteilungsleiter und Postanschriften).

Wichtig: Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung, an denen alle Vereine des Bezirks teilnehmen müssen, auch wenn keine Mannschaft am (Jugend-) Spielbetrieb teilnimmt. Entschuldigungen im Vorfeld ermöglichen nicht das Fernbleiben an der Veranstaltung. In diesem Fall ist ein Vertreter zu schicken. Für die Übertragung des Stimmrechts ist dem jeweiligen Vereinsvertreter eine Vollmacht auszufüllen. Diese ist als Dokument hier angehängt.