Notverkündung
  21.09.2020 •     BHV-Verband , Spieltechnik


Coronaverordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums. Tritt zum 18.09.2020 in Kraft und bezieht sich auf den Spitzen- und Profisport.

Mit der neuen Verordnung wird die Zuschauerregelung des Spitzen- und Profisportbetriebs in einem Probebetrieb bis einschließlich 3. November 2020 angepasst. Weiterhin gelten nach wie vor die gängigen Abstandsregeln aus der vorangegangenen Verordnung.

Notverkündung der Corona-VO Spor

Da es sich hierbei um eine neue Regelung für bundesweite Sportveranstaltungen handelt (Bundesliga), sind die Spiele im BHV-Gebiet nicht betroffen!

 

Hintergrund
Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg und Träger der Olympiastützpunkte Baden-Württemberg (OSPe BW). Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein.
Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit 3,9 Mio. Mitgliedschaften und 11.294 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes.