Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
  03.09.2020 •     Spieltechnik


klarifiziert Abstandsregel

In den vergangenen Tagen wurden bereits einige Sportveranstaltungen unter angepassten Bedingungen durchgeführt. Dabei wurden auch Zuschauer unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Im Zuge der erneuten Zulassung eines Zuschauerbetriebes kommt es bei der Auslegung der aktuell geltenden Corona-Verordnung zu Missverständnissen. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg seine Regelungen für die Zulassung von Zuschauern zu Sportwettkämpfen noch einmal klarifiziert. 

Eine Blockbildung von bis zu zwanzig Personen unter den Zuschauern ist nicht zulässig. Wie in einem Brief des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 2. September 2020 mitgeteilt wird, ist eine Bündelung von bis zu 20 Personen ohne einen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zulässig. "Bei der Anwendung der Regelung kommt es offenbar zu Missverständnissen hinsichtlich des Mindestabstandes unter Zuschauerinnen und Zuschauern", heißt es in dem Schreiben des Kultusministeriums. Konkret weißt das Ministerium auf die Bildung von Blöcken (z.B. 20er-Blöcke) ohne die Einhaltung des Mindesabstandes von 1,5 Metern hin. Dabei handele es sich nicht um die im Sinne von §9 der aktuellen Corona-Verordnung zulässige Ansammlung von Personen. Zwischen allen Zuschauern ist weiterhin ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Von dieser Regelung kann nur abgewichen werden, wenn die in §9 Abs. 2 Corona Verordnung genannten Vorraussetzungen erfüllt werden.

 

Wir bitten Sie an dieser Stelle, Ihre Vereine über die aktuelle Verordnung und die damit verbundene richtiggestellte Auslegung der Corona-Verordnung zu informieren.

 

Hintergrund:

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg. Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein.
Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit 3,9 Mio. Mitgliedschaften und 11.294 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes.