BHV erneut als Träger des Bildungszeitgesetzes anerkannt
  08.07.2019 •     Bildung


Der Badische Handball-Verband e.V. ist für weitere drei Jahre als Träger im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt.

Dies hat das Regierungspräsidium Karlsruhe dem BHV in einem Schreiben vom 26. Juni 2019 bestätigt.

Die Anerkennung berechtigt den BHV, Bildungsmaßnahmen nach §6 des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten durchzuführen.

Für die vielen Übungsleiter*innen und Vereinsführungskräfte in nordbadischen Vereinen schafft das Bildungszeitgesetz eine ideale Voraussetzung für ehrenamtliches Engagement. Denn es berechtigt Arbeitnehmer*innen sich bis zu fünf Tagen im Jahr von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Damit haben Ehrenamtliche nun weiterhin die Möglichkeit, sich für Aus- und Fortbildungen freistellen zu lassen.

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