Bekanntmachung: BHV Altersklassen-Spielgemeinschaften
  11.03.2021 •     Spieltechnik , Jugend


In § 14 JO BHV Altersklassen-Spielgemeinschaften (ASG) wird eine neue Ziffer 9. eingefügt.

Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium auf elektronischem Weg (Umlaufverfahren) gemäß § 21 Ziffer 2.2 i.V.m. § 20 Ziffer 6 der Satzung des BHV auf elektronischem Weg der Satzung des BHV einstimmig folgenden Beschluss gefasst hat:

Die Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbands zur Jugendordnung des DHB (JO BHV) werden wie folgt ergänzt:

In § 14 JO BHV Altersklassen-Spielgemeinschaften (ASG) wird eine neue Ziffer 9. eingefügt.

  1. Für das Spieljahr 2021/2022 gilt:
    Aufgrund der Ermächtigung des § 4 Abs. 4 Satz 2 der SpO-DHB wird die in § 4 Ziffer 4 JO BHV genannte Antragsfrist für Spielgemeinschaften (JSG/ASG) von bisher 01. April auf den 01. Juni verschoben. Die geänderte Antragsfrist gilt ausschließlich für den Spielbetrieb des BHV und seiner Untergliederungen. Für den Spielbetrieb in höheren Spielklassen verbleibt es bei der Antragsfrist 01. April.

§ 16 Gültigkeit
Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 01.07.2020 außer Kraft.

gez. Peter Knapp
Präsident