Anpassung der Hygienekonzepte
  14.10.2021 •     Spieltechnik


Überarbeitung des Zutritts- und Teilnahmeverbot

Die Corona-Verordnung wird ständig überarbeitet und erneuert. Bei diesen Überarbeitungen wurde auch das das Zutritts- und Teilnahmeverbot (damals § 7 bzw. 8 der Corona-VO) gestrichen. Dieses besagte, dass bei Kontakt mit einem positiv getesteten, auch die Teilnahme am Handballspiel untersagt ist, da es damals eine Quarantäne Pflicht gewesen wäre. Durch die Impfortschritte, die in den vergangenen Monaten gemacht wurden, ist dieses Teilnahmeverbot überholt, da die Quarantänepflicht entfällt.
In den Musterbeispielen für ein Hygienekonzept ist die Änderung bereits umgesetzt. Doch in vielen vereinsinternen Hygienekonzepten, ist diese Änderung noch nicht angekommen.
Aus diesem Grund möchten wir darauf aufmerksam machen, dass diese Änderung auch vereinsintern umgesetzt werden sollte, da nur dann die entsprechenden Personen am Spielbetrieb teilnehmen können. Die aktuellen Corona-VO sind hier zu finden.

Selbstverständlich ist dies keine Pflicht sondern eine Empfehlung seitens des Badischen Handball-Verbands und Handball Baden-Württemberg.

Eine Anleitung zur Aktualisierung ist auf unserer Homepage https://www.badischer-hv.de/verband/aktuelles-zu-corona unter dem Absatz Hygienekonzept der Vereine zu finden. Die Hygienekonzepte werden über Nacht aktualisiert und sind somit am nächsten Tag auf dem neusten Stand für alle einsehbar sein.