Bekanntmachung
  07.05.2021 •     BHV-Verband , Spieltechnik


Finanzielle Entlastung der Vereine

Nach ausführlichen Abklärungen mit Sportbünden, Finanzbehörden und anderen Handball-Verbänden hat das Präsidium des BHV in seiner Sitzung am 03. Mai 2021 einen Beschluss zum Umgang mit Beiträgen gefasst:

  1. Für Mitgliedsbeiträge und Umlagen gibt es keine Änderung und keine Rückzahlungen, Erstattungen oder Beitragssenkungen.
  1. Wir entlasten Vereine bei den Spielklassenbeiträgen finanziell.
  1. Es wird aus vereins- und steuerrechtlichen Gründen keine Rückerstattungen rückwirkend für die Saison 2020/21 geben.
  1. Wir beschließen für die Saison 2021/22 einmalig die Anpassung der Spielklassenbeiträge für die Mannschaften in Ligen des BHV (Badenliga, Verbandsliga, Landesliga).
    1. für Jugend-Teams auf den Betrag 0 €
    2. für Erwachsenen-Teams auf die Hälfte des bisher gültigen Betrages
  1. Die Senkung der Spielklassenbeiträge auf Bezirksebene wird von den Bezirksvorständen durchgeführt.
  1. Wird auf Verbands- oder Bezirksebene nach erstellen des endgültigen Spielplans bzw. während der laufenden Saison eine Mannschaft zurückgezogen oder scheidet eine Mannschaft aus, wird im Erwachsenenbereich eine Geldbuße des dreifachen Spielbetrags und im Jugendbereich eine Geldbuße in Höhe von 50€ verhängt.
  1. Weiterhin verzichten wir auf 50% der Umlage der Kosten für das Video-Portal an die Vereine der Badenliga und Verbandsliga Männer für die Saison 2020/2021.

 

Gez.

Gez.

Gez.

Peter Knapp

(BHV-Präsident),

Uwe Grammel.

(Vorsitzender AES)

Andreas Pfrang

(Vorsitzender RNT)