Trainer C

Der BHV bietet in Zusammenarbeit mit dem Badischen Sportbund Nord die Ausbildung zur C-Lizenz an. Die C-Lizenzausbildung des Badischen Handball-Verbandes entspricht den Rahmenrichtlinien des DOSB, BSB Nord und des DHB, umfasst 120 Lerneinheiten und ist innerhalb zwei Jahren abzuschließen.

Wir erwarten von allen Teilnehmern eine aktive Mitarbeit, sowohl in den praktischen als auch den theoretischen Einheiten.

  • Grundlehrgang:
    • Grundlagenausbildung 1 (bisher Modul 1): es werden jährlich zwei Wochenend-Lehrgänge zur Auswahl angeboten, ohne Übernachtung (20 LE)
    • Grundlagenausbildung 2 (bisher Modul 2): es werden jährlich 2 Wochenende-Lehrgänge zur Auswahl angeboten. Der auf der Sportschule Schöneck stattfindende Lehrgang ist inkl. Übernachtung, ansonsten ohne Übernachtung (20 LE). Die Teilnahme an Grundlagenausbildung 2 ist nur möglich, wenn Sie vorab an Teil 1 teilgenommen haben.
    • Beide Lehrgangsteile sind auch unabhängig von der C-Lizenz-Ausbildung als eigenständige Vorstufenqualifikation zu absolvieren.
    • Somit haben Trainer, die keine vollständige C-Lizenzausbildung absolvieren möchten oder können, die Möglichkeit einer Grundlagenausbildung.

  • Aufbaulehrgang:
    • Es werden jährlich zwei Wochenlehrgänge zur Auswahl angeboten.
    • Sportschule Schöneck, Karlsruhe, Montag bis Freitag inkl. Übernachtung (40 LE)
    • Die Teilnahme am Aufbaulehrgang ist nur bei vorheriger Teilnahme am Grundlehrgang möglich.

  • Prüfungslehrgang:
    • es werden jährlich zwei Wochenlehrgänge zur Auswahl angeboten.
    • Sportschule Schöneck, Karlsruhe, Montag bis Freitag inkl. Übernachtung (40 LE)
    • Die Teilnahme am Prüfungslehrgang ist nur bei vorheriger Teilnahme am Aufbaulehrgang möglich.

Alle Teilbereiche müssen innerhalb von zwei Jahren erbracht werden.

Hier geht's zur Übersicht der vom BHV aktuell angebotenen Lehrgänge.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Den Link zur Online-Anmeldung finden Sie bei dem jeweiligen Lehrgang. Um die Online-Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie im BHV-EDV-System registriert sein. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Referent Bildung und Mitgliedergewinnung des BHV.
  • Bei manchen Lehrgängen ist eine Freigabe durch Ihren Verein notwendig. Hier kann Ihre Anmeldung erst final bestätigt werden, sobald Ihr Verein online die Freigabe erteilt hat. Die Anleitung für den Verein findet sich im Downloadcenter  unter "Phoenix II - Unterlagen und Hinweise" und dort im "Handbuch - Vereinsaccount" in Kapitel 6.4.
  • Interessenten, die keinem baden-württembergischen Verein angehören, können leider nicht angenommen werden.
  • Anmeldungen von Vereinsmitgliedern aus dem BHV-Bereich werden bevorzugt behandelt.
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
  • Anmeldeschluss: 14 Tage vor Lehrgangsbeginn oder sobald alle Plätze belegt sind.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift setzen wir voraus.

Mindestalter

  • Das Mindestalter für die Teilnahme an der Ausbildung beträgt 16 Jahre.

Anwesenheitspflicht

  • Sie müssen grundsätzlich über die komplette Dauer der Ausbildung anwesend sein.
  • Eine Freistellung vom Unterricht (auch zeitweise) können wir nicht gewähren.
  • Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch die Unterschrift auf der Teilnehmerliste.
  • Die aktive Teilnahme auch in den Praxisteilen setzten wir voraus.
  • Sollten Sie an den Praxiseinheiten nicht aktiv teilnehmen können, benötigen wir ein ärztliches Attest.

Erste-Hilfe-Kurs

  • Für die Ausbildung zum Trainer C können nur diejenigen Personen zugelassen werden, die einen Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten und nicht älter als 2 Jahre) vorlegen.
  • Dieser Nachweis muss der Geschäftsstelle spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungslehrgang vorliegen.
  • Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Platz für den Erste-Hilfe-Kurs.
  • Teilnahmezertifikate von Online-Erste-Hilfe-Kursen (z.B. der Lernakademie Plus) können nicht zum Lizenzerwerb anerkannt werden.

Versicherung

  • Während der Veranstaltung sind Vereinsmitglieder von baden-württembergischen Vereinen im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrags des Badischen Sportbundes Nord e.V. versichert.
  • Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Teilnehmer außerhalb Baden-Württembergs erkundigen sich bitte beim Sportversicherer Ihres Heimatsportverbandes ob Versicherungsschutz besteht. 

Ehrenkodex

  • Seit dem 01.01.2012 gilt, dass vor Abschluss einer Lizenzausbildung ein Ehrenkodex für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und –verbänden unterschrieben werden muss, um die Lizenz zu erhalten. Den Text des Ehrenkodex finden Sie hier.

Teilnahmegebühr und Zahlung

Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatische Buchungsbestätigung. Dieser folgt einige Tage später eine von der BHV-Geschäftsstelle erstellte Anmeldebestätigung – sofern Plätze frei sind.

Die Lehrgangsgebühr wird direkt nach dem Lehrgang berechnet.

  • Grundlehrgang:
    • Grundlagenausbildung 1: 50,00 € inkl. Lehrgangsmaterialien und Verpflegung
    • Grundlagenausbildung 2: 50,00 € inkl. Lehrgangsmaterialien und Verpflegung

  • Aufbaulehrgang: 125,00 € *
  • Prüfungslehrgang: 125,00 € *

*In dieser Gebühr ist neben den Lehrgangsmaterialien auch die Übernachtung/Verpflegung enthalten. Ebenso beinhaltet die Gebühr den Zugriff auf die Trainingsdatenbank für ein Jahr. Deshalb ist es notwendig, eine E-Mail-Adresse anzugeben, damit auf diese die Trainingsdatenbank-Lizenz-Nr. gemailt werden kann. Weitere Infos erhalten Sie mit der Einladung zur C-Lizenz-Ausbildung.

Rücktritt

  • Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit die Anmeldung aus wichtigen Gründen zu stornieren.
  • Bei Absagen innerhalb 30 Tagen oder weniger vor Lehrgangsbeginn (einschließlich 1. Seminartag), bei Abbruch oder Unterbrechung des Lehrgangs wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
  • Beim Vorliegen triftiger Gründe, z.B. einem krankheitsbedingten Ausfall (Attestpflicht!), besteht auch innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn die Möglichkeit, die Anmeldung zu einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme zu stornieren. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr fällig. Alles Weitere regelt die Gebührenordnung.

Prüfungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Teilnahme an Grund-, Aufbau- und Prüfungslehrgang
  • Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Lerneinheiten)

Prüfungsteile

  • Nachweis der Lehrfähigkeit (= Lehrprobe) Aus einer schriftlich ausgearbeiteten Trainingsstunde sind wesentliche Teile im Umfang von ca. 20 Minuten im Rahmen einer Lehrprobe durchzuführen. mit anschließender mündlichen Prüfung.
  • Schriftliche Prüfung in Form von Fragebögen zu sportartspezifischen und sportart-übergreifenden Themen.

Prüfungswiederholung

  • Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben, können frühestens nach Ablauf von drei Monaten die Prüfung wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung ist mit dem BSB-Studienleiter und dem BHV abzustimmen.
  • Prüfungsteile, die bei der ersten Prüfung mit Erfolg abgelegt wurden, müssen nicht wiederholt werden.
  • Bewerber, die in allen Prüfungsteilen nicht bestanden haben, müssen den gesamten Prüfungslehrgang wiederholen.

Personenbezogene Daten in Phoenix

Die im Personenaccount angegebenen und für die Veranstaltung relevanten Daten werden an den/die Referenten/in, dem Badischen Sportbund Nord und der Sportschule Schöneck übermittelt.

Sie sind damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom Verband verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/innen. Darüber wurden zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen.

Lizenzmanagementsystem

Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!  

Fotos während Lehrgängen

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir möglicherweise während den Lehrgängen Fotos von Ihnen machen. Die Aufnahmen können vom Badischen Handball-Verband zu Eigenzwecken genutzt und auf der Homepage oder weiteren Medien nichtkommerziell genutzt werden.

  • Die Lizenz ist vier Jahre im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Sie wird vom Badischen Sportbund Nord ausgestellt.
  • Bei Erstausstellungen ist die Lizenz tagesgenau bis vier Jahre nach der Prüfung gültig (z.B. C-Lizenz-Prüfung am 13.02.2018 -> Gültigkeit bis 12.02.2022).
  • Bei Verlängerungen der Lizenz wird diese für vier Jahre ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten besuchten Fortbildungsveranstaltung verlängert (Bsp.: Heinz Müller absolviert seine letzte C-Lizenz Prüfung erfolgreich am 15. Juni 2000. Heinz Müllers Lizenz-Stichtag ist und bleibt immer der 15. Juni. Heinz Müllers C-Lizenz ist gültig bis zum 14. Juni 2004. Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 04. März 2004. Die Verlängerung erfolgt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Fortbildung (15. Juni 2004). = Verlängerung der C-Lizenz bis zum 14. Juni 2008.)
  • Wird eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, so ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit, längstens jedoch zwei Jahre. Die Verlängerung der ruhenden Lizenz setzt voraus, dass der Lizenzinhaber die vorgesehenen Voraussetzungen (15+ LE) erfüllt. Die Verlängerung erfolgt jedoch verkürzt vom Zeitpunkt der letzten Gültigkeit.
    Bsp.: Heinz Müllers C-Lizenz war gültig bis zum 14. Juni 2004 (Ruhezeit 15. Juni 2004 bis 14. Juni 2006).
    (1)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 17. November 2004. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers C-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2008.
    (2)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 10. Juni 2006. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers C-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2008.
  • Wird eine Lizenz innerhalb der zweijährigen Ruhezeit nicht verlängert, kann sie nur nach den folgenden Bestimmungen wieder aktiviert werden:
    (1)    Im ersten oder zweiten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 30 Lerneinheiten (LE) von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
    (2)    Im dritten oder vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 45 Lerneinheiten von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
    (3)    Alternativ können Ausbildungsteile der entsprechenden Trainer-Ausbildung im vorgenannten Umfang besucht werden.
    (4)    Die Verlängerung im Sinne des Wiedererwerbs erfolgt immer ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten zum Wiedererwerb besuchten Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung.
    (5)    Eine DOSB-C- oder B-Trainer-Lizenz (Sportart: Handball), die nicht spätestens im vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit wiedererworben wird, erlischt.
    (6)    Eine einmal erloschene Lizenz kann nicht mehr wiedererworben werden. Der/die Trainer*in muss die entsprechende Trainer-Ausbildung vollständig – mit allen Prüfungsleistungen – wiederholen, um eine neue Trainer-Lizenz zu erwerben.

Zur Qualitäts- und Angebotssicherung stellt das Land über die Sportbünde finanzielle Mittel bereit. Mitgliedsvereine des BSB Nord können für anerkannte nebenberufliche Übungsleiter einen Beschäftigungskostenzuschuss beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie unter:

www.badischer-sportbund.de/zuschuesse/dosb-lizenzen/

Welche der vom BHV angebotenen Lehrgänge, für die Beantragung von Bildungszeit geeignet sind, entnehmen Sie den jeweiligen Angaben auf der Website zu dem jeweiligen Lehrgang.

Ausführlichere Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf unserer Informationsseite zum Bildungszeitgesetz.