Trainer B

Die drei Handballverbände in Baden-Württemberg bieten in 2024 erstmals eine gemeinsame B-Lizenzausbildung an.

Ab der B-Lizenz-Ausbildung 2024 ist das DHB-Modul nicht mehr erforderlich. Alle Ausbildungsinhalte werden durch die Landesverbände vermittelt.

•    Ausbildung Teil 1: Montag-Freitag

•    Ausbildung Teil 2: Montag-Freitag

•    Prüfungslehrgang: Freitag-Samstag

Termine siehe Termine Trainer B | BHV - Badischer Handball-Verband (badischer-hv.de)

Die Ausbildung wird mit jeweils einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.

grundsätzliche Zulassungsvoraussetzungen

  • gültige C-Lizenz seit mind. 2 Jahren
  • Mitglied in einem Verein des Deutschen Olympischen Sportbundes
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis einer Trainertätigkeit nach Erwerb der C-Lizenz
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, nicht älter als vier Jahre. (Nachweis ist im PersonenAccount des Landesverbandes spätestens 14  Tage vor Prüfungstermin hochzuladen) Lt. DOSB werden Online-Erste-Hilfe-Kurse NICHT anerkannt.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Den Link zur Online-Anmeldung finden Sie bei dem jeweiligen Lehrgang. Um die Online-Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie im BHV-EDV-System registriert sein. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Referent Bildung des BHV.
  • Bei manchen Lehrgängen ist eine Freigabe durch Ihren Verein notwendig. Hier kann Ihre Anmeldung erst final bestätigt werden, sobald Ihr Verein online die Freigabe erteilt hat. Die Anleitung für den Verein findet sich im Downloadcenter  unter "Phoenix II - Unterlagen und Hinweise" und dort im "Handbuch - Vereinsaccount" in Kapitel 6.4.
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Sichtung der vollständigen Unterlagen.
  • Der BHV behält sich vor die Anmeldungen zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
  • Anmeldeschluss: Anfang Februar

Trainer-Tätigkeit

Wir erwarten von den Teilnehmern mindestens eine Trainer-Tätigkeit im mittleren und höheren Leistungsbereich bei Erwachsenen (min. Verbands-Ebene) und/oder im leistungssportlich orientierten Jugendhandball.

Darüber hinaus gehören Trainer mit Tätigkeiten im Landesverband und  Trainer, die zukünftig in den oben genannten Bereichen arbeiten werden (muss von Vereins-/Verbandsseite schriftlich bestätigt werden), zur Zielgruppe der B-Lizenz-Ausbildung.

Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer/innen die Inhalte und Kenntnisse der Trainer-C-Lizenz-Ausbildung präsent haben.

Vorraussetzungen

  • Ehrenkodex
  • Lebenslauf mit besonderer Darlegung der bisherigen sportlichen Betätigung als Trainer ggfs. als Spieler
  • Motivationsschreiben für die Anmeldung zur B-Lizenz-Ausbildung
  • Nachweis Erste-Hilfe Kurs (9 Lerneinheiten) nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis einer zweijährigen Tätigkeit als Trainer bei einem Verein: Nachweis

Anwesenheitspflicht

  • Sie müssen grundsätzlich über die komplette Dauer der Ausbildung anwesend sein.
  • Eine Freistellung vom Unterricht (auch zeitweise) können wir nicht gewähren.
  • Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch die Unterschrift auf der Teilnehmerliste.
  • Die aktive Teilnahme auch in den Praxisteilen setzten wir voraus.

Versicherung

  • Während der Veranstaltung sind Vereinsmitglieder von baden-württembergischen Vereinen im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrags des Badischen Sportbundes Nord e.V. versichert. 
  • Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Teilnehmer außerhalb Baden-Württembergs erkundigen sich bitte beim Sportversicherer Ihres Heimatsportverbandes ob Versicherungsschutz besteht.

Teilnahmegebühr und Zahlung

  • Die Teilnahmegebühr beträgt 995 €*.
  • Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatische Buchungsbestätigung. Dieser folgt nach Ende der Anmeldefrist eine von der BHV-Geschäftsstelle erstellte Anmeldebestätigung – sofern Plätze frei sind und Ihre Anmeldung angenommen wird.

*In dieser Gebühr sind neben den Lehrgangsmaterialien auch die Übernachtung/Verpflegung enthalten.

Rücktritt

  • Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit die Anmeldung aus wichtigen Gründen zu stornieren.
  • Bei Absagen innerhalb 30 Tagen oder weniger vor Lehrgangsbeginn (einschließlich 1. Seminartag), bei Abbruch oder Unterbrechung des Lehrgangs wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
  • Beim Vorliegen triftiger Gründe, z.B. einem krankheitsbedingten Ausfall (Attestpflicht!), besteht auch innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn die Möglichkeit, die Anmeldung zu einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme zu stornieren. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr fällig. Alles Weitere regelt die Gebührenordnung.

Prüfungsvoraussetzungen

  • Aktive Teilnahme an allen Teilen der B-Ausbildung
  • Teilnahme an den Prüfungsteilen

Prüfungsteile

Die Prüfungen finden während eines zu diesem Zwecke organisierten Prüfungslehrgangs statt.

  • Nachweis der Lehrfähigkeit (Lehrprobe). Aus einer schriftlich ausgearbeiteten Unterrichtsstunde sind wesentliche Teile im Umfang von  ca. 30 Minuten in einer Lehrprobe durchzuführen.
  • Schriftliche Prüfung in Form von Fragebögen zu sportartspezifischen Themen.
  • Mündliche Prüfung.

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens "ausreichend" lautet und der Prüfling in allen Prüfungsteilen ebenfalls diese Endnote erhalten hat.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn das Gesamtergebnis oder eine Teilleistung nicht mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde.

Prüfungswiederholung

  • Jeder Teil der Prüfung muss bestanden werden
  • Bei Nichtbestehen kann jedes Einzelteil einmal wiederholt werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Personenbezogene Daten in Phoenix

Die im Personenaccount angegebenen und für die Veranstaltung relevanten Daten werden an den/die Referenten/in und die Sportschulen übermittelt.

Sie sind damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom Verband verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/innen. Darüber wurden zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen.

Lizenzmanagementsystem (LiMS)

Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!

Fotos während Lehrgängen

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir möglicherweise während den Lehrgängen Fotos von Ihnen machen. Die Aufnahmen können vom Badischen Handball-Verband zu Eigenzwecken genutzt und auf der Homepage oder weiteren Medien nichtkommerziell genutzt werden.

Die Lizenz ist drei Jahre im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Sie wird vom Badischen Handball-Verband ausgestellt.

  • Bei Erstausstellungen ist die Lizenz tagesgenau bis drei Jahre nach der Prüfung gültig (z.B. B-Lizenz-Prüfung am 13.02.2018 -> Gültigkeit bis 12.02.2021).
  • Bei Verlängerungen der Lizenz wird diese für drei Jahre ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten besuchten Fortbildungsveranstaltung verlängert (Bsp.: Heinz Müller absolviert seine letzte B-Lizenz Prüfung erfolgreich am 15. Juni 2000. Heinz Müllers Lizenz-Stichtag ist und bleibt immer der 15. Juni. Heinz Müllers B-Lizenz ist gültig bis zum 14. Juni 2003. Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 04. März 2004. Die Verlängerung erfolgt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Fortbildung (15. Juni 2004). = Verlängerung der B-Lizenz bis zum 14. Juni 2007.)
  • Wird eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, so ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit, längstens jedoch zwei Jahre. Die Verlängerung der ruhenden Lizenz setzt voraus, dass der Lizenzinhaber die vorgesehenen Voraussetzungen (15+ LE) erfüllt. Die Verlängerung erfolgt jedoch verkürzt vom Zeitpunkt der letzten Gültigkeit.
    Bsp.: Heinz Müllers B-Lizenz war gültig bis zum 14. Juni 2004 (Ruhezeit 15. Juni 2004 bis 14. Juni 2006).
    (1)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 17. November 2004. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers B-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2007.
    (2)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 10. Juni 2006. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers B-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2007.
  • Wird eine Lizenz innerhalb der zweijährigen Ruhezeit nicht verlängert, kann sie nur nach den folgenden Bestimmungen wieder aktiviert werden:
    (1)    Im ersten oder zweiten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 30 Lerneinheiten (LE) von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
    (2)    Im dritten oder vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 45 Lerneinheiten von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
    (3)    Alternativ können Ausbildungsteile der entsprechenden Trainer-Ausbildung im vorgenannten Umfang besucht werden.
    (4)    Die Verlängerung im Sinne des Wiedererwerbs erfolgt immer ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten zum Wiedererwerb besuchten Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung.
    (5)    Eine DOSB-C- oder B-Trainer-Lizenz (Sportart: Handball), die nicht spätestens im vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit wiedererworben wird, erlischt.
    (6)    Eine einmal erloschene Lizenz kann nicht mehr wiedererworben werden. Der/die Trainer*in muss die entsprechende Trainer-Ausbildung vollständig – mit allen Prüfungsleistungen – wiederholen, um eine neue Trainer-Lizenz zu erwerben.

Welche der vom BHV angebotenen Lehrgänge für die Beantragung von Bildungszeit geeignet sind, entnehmen Sie den jeweiligen Angaben im Phönix-Seminar des jeweiligen Lehrgangs.

Ausführlichere Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf unserer Informationsseite zum Bildungszeitgesetz.