Fortbildungen

Die Fortbildungen für C- bzw. B-Lizenz-Trainer erfolgen durch die Landesverbände, die Fortbildungen für A-Lizenz-Trainer kann nur beim Deutschen Handballbund erfolgen.

In wie weit Fortbildungen der Bezirke, anderer Landesverbände oder externer Institutionen zur Verlängerung für C- bzw. B-Lizenzen geeignet sind, entnehmen Sie der Übersicht in Anerkennung externer Fortbildungen.

Welche der vom BHV angebotenen Lehrgänge, für die Beantragung von Bildungszeit geeignet sind, entnehmen Sie den jeweiligen Angaben auf den Website zu dem jeweiligen Lehrgang, zu welchem Sie über die Übersichts-Seite der Fortbildungs-Lehrgänge gelangen. 

Ausführlichere Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf unserer Informationsseite zum Bildungszeitgesetz.

Informationen zu den BHV-Fortbildungen

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Den Link zur Online-Anmeldung finden Sie bei dem jeweiligen Lehrgang. Um die Online-Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie im BHV-EDV-System registriert sein. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Referent Bildung und Mitgliedergewinnung des BHV.
  • Bei manchen Lehrgängen ist eine Freigabe durch Ihren Verein notwendig. Hier kann Ihre Anmeldung erst final bestätigt werden, sobald Ihr Verein online die Freigabe erteilt hat. Die Anleitung für den Verein findet sich im Downloadcenter  unter "Phoenix II - Unterlagen und Hinweise" und dort im "Handbuch - Vereinsaccount" in Kapitel 6.4.
  • Interessenten, die keinem baden-württembergischen Verein angehören, können leider nicht angenommen werden.
  • Anmeldungen von Vereinsmitgliedern aus dem BHV-Bereich werden bevorzugt behandelt.
  • Eine Anmeldung ist nur an einer Fortbildung pro Jahr möglich.
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
  • Anmeldeschluss: 14 Tage vor Lehrgangsbeginn oder sobald alle Plätze belegt sind.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift setzen wir voraus.

Mindestalter

  • Das Mindestalter für die Teilnahme an den Fortbildungen beträgt 18 Jahre.

Anwesenheitspflicht

  • Sie müssen grundsätzlich über die komplette Dauer der Fortbildung anwesend sein.
  • Eine Freistellung vom Unterricht (auch zeitweise) können wir nicht gewähren.
  • Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch die Unterschrift auf der Teilnehmerliste.

Lizenzverlängerung

  • Die Fortbildung wird nur bei aktiver Teilnahme an allen Theorie- wie Praxisteilen zur Lizenzverlängerung anerkannt. Bei Nichtteilnahme behalten wir uns die Vorlage eines ärztlichen Attestes vor.

Versicherung

  • Während der Veranstaltung sind Vereinsmitglieder von baden-württembergischen Vereinen im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrags des Badischen Sportbundes Nord e.V. versichert.
  • Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Teilnehmer außerhalb Baden-Württembergs erkundigen sich bitte beim Sportversicherer Ihres Heimatsportverbandes ob Versicherungsschutz besteht.

Teilnahmegebühr und Zahlung

  • Die Lehrgangsgebühr kann den Informationen zu den Lehrgängen entnommen werden.
  • Nach Eingang der Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatische Buchungsbestätigung. Dieser folgt einige Tage später eine von der BHV-Geschäftsstelle erstellte Anmeldebestätigung – sofern Plätze frei sind.
  • Die Lehrgangsgebühr wird zeitnah zum Lehrgang berechnet.

Rücktritt

  • Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit die Anmeldung aus wichtigen Gründen zu stornieren.
  • Bei Absagen innerhalb 30 Tagen oder weniger vor Lehrgangsbeginn (einschließlich 1. Seminartag), bei Abbruch oder Unterbrechung des Lehrgangs wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
  • Beim Vorliegen triftiger Gründe, z.B. einem krankheitsbedingten Ausfall (Attestpflicht!), besteht auch innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn die Möglichkeit, die Anmeldung zu einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme zu stornieren. In diesem Fall wird eine Ausfallgebühr fällig. Alles Weitere regelt die Gebührenordnung.

  • Die C-Lizenz ist vier Jahre, die B-Lizenz drei Jahre im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig.
  • Bei Erstausstellungen ist die Lizenz tagesgenau bis vier Jahre nach der Prüfung gültig (z.B. C-Lizenz-Prüfung am 13.02.2018 -> Gültigkeit bis 12.02.2022).
  • Bei Verlängerungen der Lizenz wird diese für vier/drei Jahre ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten besuchten Fortbildungsveranstaltung verlängert (Bsp.: Heinz Müller absolviert seine letzte C-Lizenz Prüfung erfolgreich am 15. Juni 2000. Heinz Müllers Lizenz-Stichtag ist und bleibt immer der 15. Juni. Heinz Müllers C-Lizenz ist gültig bis zum 14. Juni 2004. Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 04. März 2004. Die Verlängerung erfolgt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Fortbildung (15. Juni 2004). = Verlängerung der C-Lizenz bis zum 14. Juni 2008.)
  • Wird eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, so ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit, längstens jedoch zwei Jahre. Die Verlängerung der ruhenden Lizenz setzt voraus, dass der Lizenzinhaber die vorgesehenen Voraussetzungen (15+ LE) erfüllt. Die Verlängerung erfolgt jedoch verkürzt vom Zeitpunkt der letzten Gültigkeit.
    Bsp.: Heinz Müllers C-Lizenz war gültig bis zum 14. Juni 2004 (Ruhezeit 15. Juni 2004 bis 14. Juni 2006).
    (1)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 17. November 2004. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers C-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2008.
    (2)    Heinz Müller besucht eine Fortbildungsveranstaltung (15+ LE) am 10. Juni 2006. Die Verlängerung erfolgt verkürzt vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten Gültigkeit. Heinz Müllers C-Lizenz wird verlängert bis zum 14. Juni 2008.
  • Wird eine Lizenz innerhalb der zweijährigen Ruhezeit nicht verlängert, kann sie nur nach den folgenden Bestimmungen wieder aktiviert werden:
    (1)    Im ersten oder zweiten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 30 Lerneinheiten (LE) von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
    (2)    Im dritten oder vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit sind Nachweise über mindestens 45 Lerneinheiten von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen vorzulegen.
    (3)    Alternativ können Ausbildungsteile der entsprechenden Trainer-Ausbildung im vorgenannten Umfang besucht werden.
    (4)    Die Verlängerung im Sinne des Wiedererwerbs erfolgt immer ausgehend vom Lizenz-Stichtag im Jahr der letzten zum Wiedererwerb besuchten Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung.
    (5)    Eine DOSB-C- oder B-Trainer-Lizenz (Sportart: Handball), die nicht spätestens im vierten Jahr nach Ablauf der Ruhezeit wiedererworben wird, erlischt.
    (6)    Eine einmal erloschene Lizenz kann nicht mehr wiedererworben werden. Der/die Trainer*in muss die entsprechende Trainer-Ausbildung vollständig – mit allen Prüfungsleistungen – wiederholen, um eine neue Trainer-Lizenz zu erwerben.

Personenbezogene Daten in Phoenix

Die im Personenaccount angegebenen und für die Veranstaltung relevanten Daten werden an den/die Referenten/in, dem Badischen Sportbund Nord und der Sportschule Schöneck übermittelt.

Sie sind damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom Verband verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/innen. Darüber wurden zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen.

Lizenzmanagementsystem

Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!  

Fotos während Lehrgängen

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir möglicherweise während den Lehrgängen Fotos von Ihnen machen. Die Aufnahmen können vom Badischen Handball-Verband zu Eigenzwecken genutzt und auf der Homepage oder weiteren Medien nichtkommerziell genutzt werden.